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Mit deiner Rad-/Reifenkombination musst du die Spurverbreiterung leider eintragen lassen. Beachte die Auflagen in der ABE/Gutachten für deine Rad-/Reifenkombination! Auflage bei deiner Rad-/Reifenkombination: A1a: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten einer Überwachungsorganisation nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter An…