Steinschlag Adaptiver LED-Scheinwerfer

  • Hallo zusammen,


    ist es möglich beim adaptiven LED-Scheinwerfer das Plastikglas einzeln zu tauschen? Habe einen minimalen Steinschlag.
    Wenn noch weitere dazukommen sollten, würde ich das gern tauschen.


    Vielen Dank vorab!


    Gruss
    Jan

  • Offiziell gibt es den Scheinwerfer nur komplett als Ersatzteil. Inoffiziell habe ich schon Einzelteile gesehen, aber ganz ehrlich ... will man sich seine Scheinwerfer mit irgendeinem NoName Glas verhunzen, das man wahrscheinlich eh nicht dicht bekommt und undefinierten EInfluss auf die Lichtstreuung hat?


    Für sowas hat man normalerweise eine Teilkasko Versicherung.

  • Damit ist im Bekannten Kreis schon jemand (mehr oder weniger) Böse auf die Nase gefallen.


    Es ging eigentlich nur um die Windschutzscheibe bei einem Golf GTI. Die Umsatz Orientierte Werkstattkette hat den Vorschlag gemacht beide Nebelscheinwerfer mit zu tauschen da einer durch einen Steinschlag gesprungen war. Gesagt getan.


    Die Rechnung der Versicherung kam Postwendend da nicht in der Police enthalten gewesen. Versicherung war meine ich die HUK

  • Das ist seltsam. Wäre jetzt interessant, ob die Versicherung nur den zweiten Nebler nicht gezahlt hat (das wäre ja nachvollziehbar) oder alle Leuchten nicht gezahlt hat.


    Die HUK schreibt explizit, dass die Abdeckung von Leuchten Bestandteil der Teilkasko ist in den aktuellen Bedingungen. Vielleicht war das eine alte Police.


    In so einem Fall hilft nur Versicherung sofort wechseln.
    Hab das schon einmal erlebt, als die Kündigung einging, wurde plötzlich bezahlt.

  • Bist dir sicher, dass nicht nur Leuchten aus Glas abgesichert sind?
    Kenne das auch so, dass "Glasschäden" versichert sind, das sind halt nur die Scheinwerfer bei sehr alten Autos.
    Aber muss zugeben, dass ich meine Police nicht 100% studiert habe.

  • HUK


    Teilkasko


    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuch- ten. Nicht als Verglasung gelten beispielsweise Glas- und Kunststoffteile von Fahrzeugassistenzsystemen und Displays.

  • Scheint inzwischen eine Standardklausel zu sein, die Sätze habe ich nahezu wortwörtlich im Versicherungstext bei einem anderen großen Versicherer (Stand 06/2018).


    In einem älteren Vetrag von 2015 (nochmal andere Versicherung), den ich hier grad noch liegen habe, ist der Assistenzkram noch nicht explizit als Ausnahme aufgeführt, aber immerhin auch schon Kunststoff von Leuchten.