Totalschaden nach Diebstahl laut Versicherung

  • Hallo liebe Community,


    nach einer längeren Abstinenz melde ich mich wieder, da ich aktuell in der Zwickmühle bin.


    Ende September wurde ich leider Opfer der beliebten Diebstahl-Masche. Kleines Fenster der hinteren Tür eingeschlagen, Navi + M-Lenkrad gestohlen.
    Ist natürlich ärgerlich, aber ich dachte die Versicherung macht das schon... von wegen!


    Ich habe vor kurzem das Gutachten der Dekra von der Versicherung(HUK) bekommen.


    Reparaturkosten 10500€
    Wiederbeschaffungswert des Wagens 9300€
    Restwert 7550€


    Also laut Gutachten wirtschaftlicher Totalschaden. Ich finde die Bewertung des Wiederbeschaffungswertes jedoch viel zu niedrig, auch trotz der hohen Laufleistung.
    Ich kann z.B. keinen 320d mit M-Paket(ganz abgesehen von dem Rest der Ausstattung) im Netz für unter 12000€ finden.


    Kurze Infos über mein Auto:


    320d Schalter
    Bj. 07.2012
    221000 KM
    Ausstattung:
    Leder Dakota Schwarz
    M-Paket
    Navi CiC Professional
    Sitzheizung
    Head-Up Display
    Xenon Scheinwerfer
    Harman-Kardon Soundanlage


    um mal das wichtigste zu nennen.


    Meine Frage ist nun: was kann ich machen? Hatte jemand von euch schon mal so einen Fall das dass Fahrzeug zu niedrig bewertet wurde?
    Muss ich mich jetzt damit abfinden oder hab ihr da einen Tipp wie ich vorgehen kann?
    Laut Versicherung habe ich zwei Optionen:
    1: Auto an einen Händler für 7550€ verkaufen und 1600€ von der Versicherung erhalten (7550€+1600€+150€ SB = 9300€)
    2: Auto behalten und die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert minus SB erhalten. 1600€.


    Ich hänge an meinem Auto und hätte am liebsten, das es einfach wieder in den Ausgangszustand versetzt wird. Ich möchte mich weder bereichern noch irgendwelche Extrawürste.
    Aber ich finde beide Optionen sind ein krasses Minusgeschäft für mich.


    Gruß


    Jay

  • Ganz klar ab zum Anwalt und den das Regeln lassen. Handelt es sich noch um ein Euro 5 Fahrzeug? Weil Baujahr 2012? Dort sind die Preise tatsächlich ganz schön in den Keller gegangen weil für Großstädte quasi unverkäuflich

  • Als Erstes NIEMALS den Gutachter der Versicherung nehmen sondern immer den Gutachter des Vertrauens ;) hier ist das Kind allerdings schon in den Brunnen gefallen.
    Das Problem ist die Werte schwanken zwar, wenn aber erstmal ein Gutachten besteht dann kann dieses nur mit einem Gegengutachten angezweifelt werden und da müsste der zweite Gutachter dem ersten quasi grobe Fehler vorwerfen - die pinkeln sich auch ungern gegenseitig ans Bein.
    Angenommen der Wiederbeschaffungswert liegt um die 9000-13000€, wenn der eine Gutachter erstmal 9000 attestiert hat kann der andere das schwer anzweifeln - liegt ja innerhalb der Spanne. Wenn allerdings dein eigener Gutachter von Anfang an ein Gutachten für 13.000€ erstellt dann kann der Gutachter der Versicherung die 13k wiederum schlecht für unglaubwürdig erklären...
    Aber der Punkt ist wie gesagt leider schon durch :/


    Die 130% Regel gilt leider nur für Haftpflichtschäden, das wäre meine nächste Idee gewesen.


    Ich würde auf jeden Fall auch zum Anwalt gehen, die HUK ist ja dafür bekannt dass HU für Hu*ensöhne steht wenn es ums bezahlen geht :whistling:
    Was ich z.b sehr merkwürdig finde ist der hohe Restwert:
    Das Fahrzeug soll einen Wiederbeschaffungswert von 9300€ haben, mit einem 10.000€ Schaden aber noch 7550€ wert sein 8o
    Imho ist entweder der Restwert viel zu hoch angesetzt -> Restwert muss drastisch runter, dann würdest du mehr rausbekommen und könntest evtl selbst reparieren.
    Oder der Wiederbeschaffungswert muss deutlich nach oben korrigiert werden -> dann kannst du evtl doch noch reparieren lassen über die Versicherung

  • Handelt es sich noch um ein Euro 5 Fahrzeug?

    Leider ja.

    Kannst Du das mal aufschlüsseln? Die Reparatur kommt mir etwas teuer vor.

    Hier mal ein Auszug aus dem Gutachten:
    [Blockierte Grafik: https://imgur.com/1KAcCZp]
    [Blockierte Grafik: https://imgur.com/3CpRCxF]
    [Blockierte Grafik: https://imgur.com/EDjZTEi]


    Rechtschutzversicherung? Wenn ja ist der Fall doch klar

    Ja die habe ich. Das erwäge ich auch, allerdings wird das ganze sich dann vermutlich über Monate ziehen. Deswegen bin ich noch am zögern.


    Ich hatte beim Gutachter leider kein Mitspracherecht, der war schneller da als ich gucken konnte.
    Der Restwert ist so hoch, weil der Wagen schon scheinbar in einem Netzwerk angeboten wurde und ein Händler diesen "hohen" Betrag dafür geboten hat.


    Gruß


    Jay

  • Geh zum Anwalt und lass Dich beraten ... das können udn dürfen wir hier im Forum nicht machen.


    Sprich ihn auch drauf an, was man kurzfristig machen kann, damit Du das Auto ggf. nutzen kannst, falls es sich doch etwas zieht.


    Bei Haftpflicht wird ja auch gerne mal mit den Stundensätzen der einzelnen Werkstätten gespielt ... kann man darüber vielleicht auch den Reparaturwert unter den Wiederbeschaffungswert bringen? Hast Du in Deinem Vertrag eine Klausel bzgl. Werkstattbindung drin?

  • Ich habe keine Werkstattbindung. Ich werde nun mal Angebote von einigen Werkstätten einholen und der Versicherung vorlegen. Ich werde berichten wie es ausgeht...


    Gruß


    Jay

  • Als Erstes NIEMALS den Gutachter der Versicherung nehmen sondern immer den Gutachter des Vertrauens

    Bei einem VK Schaden NICHT möglich ;)


    Ich würde mobile bemühen und ein paar Vergleichbare teurere Fahrzeuge raussuchen und damit zur Versicherung / Anwalt.
    Wird aber länger dauern beim Streiten :(


    Evtl. auszahlen lassen und auswärts richten lassen, Lenkrad etc. Ebay, Navi evtl. Bimmer und Scheibe findest auch jemand.

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  • Also die Versicherung hat mir jetzt die Freigabe gegeben es in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren zu lassen, solange die Kosten unter dem Wiederbeschaffungswert bleiben. Ich denke da wird sich eine finden lassen.