Gebrauchtkauf von Privat: Wirksame Garantien und sinnvolle Tests?

  • so erstes Ergebnis vom Telefon von heute: "aus priv. Vorbesitz" würde wohl nur wörtlich bedeuten, dass es sich nicht um einen Leasingrückläufer handelt, sondern eben um ein Privatauto.


    "Im Auftrag des Kunden" wär dann ganz was anderes...

  • und nochwas: habe meinen Horizont jetzt mal auf F31 VFL ausgedehnt. Die Verarbeitung dürfte da ja manchmal zu wünschen übrig gelassen haben, aber sie sind halt viel günstiger...


    Was ich weiß:
    Quietschende Sitze == oft wegen gebrochenem Sitzgestell.
    Geschrumpfte Fensterdichtungen - erneuern - geschenkt.
    Aber sonst: worauf lohnt es sich bei F31 VFL besonders zu achten - any hints ?

  • update: vom Händler gekauft und Papiere in Ö gelandet (Bilder angehängt)


    Was mich jetzt wundert: Es gibt vom Händler keinen "Kaufvertrag" sondern nur eine Bestellung bzw. Bestellbestätigung.


    Natürlich kann man bei jedem Schriftstück theoretisch sagen, dass "schlüssig" ein Vertrag zu Stande kommt, wenn es offensichtlich ist, aber gewöhnlich schreibt man da doch "Kaufvertrag" drüber!! Grade von einem Händler würde ich mir das erwarten. ?(


    Vielleicht ist das so üblich in D, aber in Ö ist das eigenartig.


    Ich mach mir - nach Hinweis vom :) - etwas Sorgen, weil ich ja beim Finanzamt den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis vorzeigen muss.


    Gibt's in Deutschland beim :) keine "Kaufverträge" :?:

  • Rechnung ist auch ok, hatte bei meinem auch ein Angebot, eine Bestellung und eine Rechnung. ;)

    Bisheriges Fahrzeug: E93 335i N54
    Seit 03. Dezember 2019: F31 330d xDrive Sportline. Mods bisher: M-Lenkrad, Sportgetriebe & SLI codiert, M-Nieren schwarz

  • Selbstverständlich gibt es in D Kaufverträge.
    Sie bedürfen aber grundsätzlich nicht zwangsweise der Schriftform.
    Ich vermute mal, dass das in Ö nicht anders ist.


    Was es aber schriftlich geben muss ist die Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer-ID oder der Steuernummer, sobald es kein Privatverkäufer ist.


    Mir ist es jedoch noch nie untergekommen, dass es keinen Kaufvertrag gab und ich finde es auch fast etwas dubios, wenn es diesen nicht gibt.

  • So wie sich das liest, hat er den Wagen noch nicht. Da kann schon sein, daß der Händler (aus welchen Gründen auch immer) erst eine Bestellung für den Wagen generiert und bei Abholung die Rechnung oder der Kaufvertrag unterzeichnet und überreicht wird.

  • Laut Aussage vom Autohaus würde da nichts mehr nachkommen, vielleicht hab ich die Frage auch mißverständlich formuliert.


    Da ich aber VOR Abholung die Behördenwege in Ö fertig bekommen muss um Nummern-tafeln zu erhalten, muß ich heute klären, ob es reicht, was ich in der Hand habe...


    Prinzipiell wirkt da sonst nix unseriös, alles Top bisher :thumbup:


    Manchmal gibt's halt unerwartete Details...

  • Mein neuer Gebrauchter kommt direkt von einer BMW Niederlassung, gerade den Ordner offen vor mir:


    1. Schriftstück- „Bestellung“, wo alle wesentlichen Parameter wie Preis, VIN etc. drin stehen.


    2. Schriftstück - „Rechnung“, wo VIN, Ausstattung, Preis etc. nochmals vermerkt sind.


    Daneben die Unterlagen zur Euro+, HU, deutsche Zulassungsbescheinigung.


    Kein Schriftstück mit Titel „Kaufvertrag“, sondern exakt die beiden oben genannten. ;)


    Und zumindest im Finanzamt im 22. Bezirk wurden die beiden Papiere samt Datenauszug von BMW AUSTRIA voll anerkannt - waren sogar sehr zufrieden, da alle relevanten Merkmale samt MwSt drauf standen.


    In deinem Fall sollte eine Rechnung zur Bestellung vom Händler vorhanden sein - die sollte der Händler ausstellen. Ggf ohne ausgewiesene MwSt, wenn vorher in privater Hand.

    Bisheriges Fahrzeug: E93 335i N54
    Seit 03. Dezember 2019: F31 330d xDrive Sportline. Mods bisher: M-Lenkrad, Sportgetriebe & SLI codiert, M-Nieren schwarz

  • Seid ihr wirklich sicher, dass ihr keinen Kaufvertrag vor euch liegen habt?
    Ob da "Bestellung" oder "Schmierzettel" drüber steht ist ja egal. Der Inhalt ist wichtig.


    Ich würde meinen, dass in dieser "Bestellung" ein Verweis auf AGB enthalten ist oder sonstige Bedingungen für den Verkauf von Automobilen.
    Und in denen wird ziemlich am Anfang so was wie "Vertragsabschluss, Rechte und Pflichten des Käufers" und im weiteren Verlauf vielleicht auch "Lieferung, Zahlung und Sachmangel, Haftung" stehen.


    Und dann ist das ein Kaufvertrag.

  • ja, ich denke auch, dass es schlüssig einer ist.


    Kleingedruckt unter Bestellung steht "zum Kauf eines Gebrauchtwagen".


    Ich werd trotzdem nie verstehen, warum man ein Ding, das rechtlich einen Namen hat, nicht bei genau diesem Namen nennt.


    Hier finde ich jede "Kreativität" absolut überflüssig. :rolleyes: