BMW 340i M Performance Power and Sound Kit

  • Irgendwie passt das doch nicht zusammen!

    Das stimmt. Und vor dem 15.07. wird sich auch nichts aufklären. Bis dahin soll es wohl eine gerichtliche Entscheidung geben.

  • @RonG Erstmal vielen vielen Dank für deine klasse Anleitung. Irgendwie macht das alles Sinn und ich werde heute gleich mal unter mein Auto schauen ob man bei mir auch Verfärbungen am Rohr sieht. Das ist ja ein Anzeichen dafür, dass das Rohr, bei wärme, am Schutzblecht dranliegt und man dadurch die Vibrationen spürt. Wenn dass der Fall ist werde ich wieder den Weg zu Matthes aufnehmen damit sie mir genau so die Anlage einstellen wie in deiner Beschreibung, vielen Dank! Eigentlich könnte ich es auch selbst machen, aber ich traue mich nicht so richtig ran.


    Eine Frage hab ich aber trotzdem, wenn ich bei Matthes ankomme ist der Hobel ja warm wie sau. Ist es sinnvoll dann gleich die AGA im warmen Zustand einzustellen? Oder sollte man erst abwarten bis diese runterkühlt? In welchem Zustand wurde deine AGA bearbeitet bzw. war deine AGA kalt oder warm als der Händler nach dieser Anleitung vorgegangen ist und das Rohr nach links gedreht hat usw.?


    Danke!

  • Das stimmt. Und vor dem 15.07. wird sich auch nichts aufklären. Bis dahin soll es wohl eine gerichtliche Entscheidung geben.

    Ist ja interessant was dann kommt. Matthes hat ja meine am 29. Juni noch verbaut. Vielleicht ist es auch jetzt anders. Ich würde auch das MPPSK nur mit dem Power-Kit fahren und ohne der AGA. Ist aber leider nicht erlaubt. Aber vielleicht ändert sich ja das mit dem neuen Gesetz und wir wissen ab dem 15.07. dann mehr.


    Ich glaube ich warte noch etwas mit dem Eintragen des MPPSK in die Fahrzeugpapiere, nicht dass sich doch etwas ändern sollte am 15.07.
    Hab auch bei der Zulassungstelle gefragt, da auf meinen Papieren steht (unverzüglich eintragen). Die Dame am Telefon hat aber gemeint dass unverzüglich heißt in der nächsten Zeit und es noch vollkommen ausreicht wenn man es Ende Juli noch einträgt. Bin echt gespannt!

  • Kurze Anmerkungen:


    - es gibt kein neues Gesetz, es wird nur nochmals feiner definiert, wie die bestehenden Gesetze anzuwenden sind, insbesondere §30 Abs.1 Nr.1 StVZO
    - das Gemeinsame Verständnis von Bund und Ländern ist nun (bzw. seit 2.2.2018), daß die Lautstärke in allen Fahrzuständen einzughalten ist
    - desweiteren wird definiert, daß bestehende Teilegutachten, die diese Regel nicht einhalten, im Rahmen von Änderungsabnahmen abzulehen sind
    - was wir jetzt nicht wissen ist, ob die AGA vom MPPSK diese Regel einhält (ich würde sagen nein)
    - als Stichtag für die Versagung der Abnahme steht der 1.7.2018 im Raum
    - damit wäre eine Abnahme am 29.6.18 noch gestattet gewesen
    - nach Einschätungen eines FA Verkehrsrecht ergibt sich keine Rückwirkung dieser neuen Auslegung; d.h. bereits abgenommene MPPSK dürfen weiter so betrieben werden.


    Zum nachlesen um was es geht: Verkehrsblatt 5/2018, Nr.53, Seite 214ff

  • Ich glaube ich warte noch etwas mit dem Eintragen des MPPSK in die Fahrzeugpapiere, nicht dass sich doch etwas ändern sollte am 15.07.

    Warum das denn? Wenn sich etwas ändert, dann doch eher ins Schlechtere - also die Bestätigung der aktuellen Annahmen. Wenn's aber erstmal in den Papieren steht, dann wird man damit deutlich weniger Stress haben, wenn man in eine Kontrolle gerät. Möglicherweise sagt Dir aber die Zulassungsstelle ab dem 16.07. "Pech gehabt, tragen wir nicht mehr ein".

  • - nach Einschätungen eines FA Verkehrsrecht ergibt sich keine Rückwirkung dieser neuen Auslegung; d.h. bereits abgenommene MPPSK dürfen weiter so betrieben werden.

    Und genau das ist aber noch nie bestätigt worden. Und es wird wohl auch darüber verhandelt, was mit (vom KBA/TÜV) schon abgenommenen Dingen ist. Also darf das MPPSK noch eingebaut werden, weil es schon homologiert war. Naja vorher ist's nur ein Raten, daher heißt's aktuell: abwarten und Tee trinken

  • Warum das denn? Wenn sich etwas ändert, dann doch eher ins Schlechtere - also die Bestätigung der aktuellen Annahmen. Wenn's aber erstmal in den Papieren steht, dann wird man damit deutlich weniger Stress haben, wenn man in eine Kontrolle gerät. Möglicherweise sagt Dir aber die Zulassungsstelle ab dem 16.07. "Pech gehabt, tragen wir nicht mehr ein".

    so sieht es aus.. also eher schnell reagieren als langsam... die Politik der ruhigen Hand von Helmut und Angy passt hier nicht ;)

  • Und genau das ist aber noch nie bestätigt worden. Und es wird wohl auch darüber verhandelt, was mit (vom KBA/TÜV) schon abgenommenen Dingen ist. Also darf das MPPSK noch eingebaut werden, weil es schon homologiert war. Naja vorher ist's nur ein Raten, daher heißt's aktuell: abwarten und Tee trinken

    Da im allgemeinen Rechtsverständnis ein Rückwirkungsverbot besteht (und bei den Ausnahmen, z.B. im Steuerrecht explizit die Rückwirkung definiert wird) ergibt sich keine Notwendigkeit dies nochmal zu bestätigen.

  • @Mod63


    Was ist denn deine (oder die des FA Verkehrsrecht) Einschätzung zu Teilen die nicht eintragungspflichtig waren / sind und über eine ABE homologiert waren wie Performance ESDs für 335i, M3/M4 oder die ASD Anlagen für Diesel? Denen sollte (!) man dann ja auch nicht rückwirkend die Zulassung entziehen können. Es kann aber niemand nachweisen wann die Abgasanlage verbaut wurde ob vor / nach 07/2018

  • Warum das denn? Wenn sich etwas ändert, dann doch eher ins Schlechtere - also die Bestätigung der aktuellen Annahmen. Wenn's aber erstmal in den Papieren steht, dann wird man damit deutlich weniger Stress haben, wenn man in eine Kontrolle gerät. Möglicherweise sagt Dir aber die Zulassungsstelle ab dem 16.07. "Pech gehabt, tragen wir nicht mehr ein".

    Ich denke mal dass wenn ein Gutachten vom TÜV ausgestellt wurde zu dem Zeitpunkt als es noch erlaubt war, dürfte es keine Probleme geben, wenn ich es 2 Wochen später erst in die Fahrzeugpapiere eintragen lasse. Das Gutachten ist ja wichtig und das führe ich immer mit. Ich komme leider erst in zwei Wochen wieder in meine Heimatstadt und kann daher erst später die Eintragung vornehmen :/