Einbruch. Wagen Unfallfrei?

  • @hoechris
    Bei dem Urteil sind die Schäden mit einem "Und" verknüpft - da uns der Threadersteller über den genauen Umfang des "Schadens" im Dunkeln lässt (und trotzdem eine präzise Antwort erwartet) ist die Vergleichbarkeit deinerseits eine Vermutung - die kann stimmen, muss aber nicht.


    Ich sehe immer noch nicht den Grund zur Wertminderung wenn "nur" Teile, die geklaut wurden, ersetzt wurden. Selbst da sind wir übrigens nicht vom Threadersteller aufgeschlaut worden - WAS wurde geklaut, WO wurde geschnitten, WAS wurde beschädigt.


    Deswegen ist dieser Thread und alle Tipps die wir geben können sinnlos weil Rumgerate aufgrund mangelhafter Informationslage - mal wieder.


    Grüße
    Sven

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  • Hi,


    an diese Situation habe ich bis jetzt noch nie gedacht. Bei meinem Ex-F31 wurde nur das kleine Dreiecksfenster hinten zerschlagen und der Kofferraum leergeräumt.


    Wie das aber bei einem Schaden in der Höhe aussieht? Bitte halte uns auf dem Laufenden. Ohne Anwalt wird da wohl nichts laufen.


  • Sehe ich wie du.
    Abgeschnittene Kabel kann man nur vollständig reparieren, wenn man einen neuen Kabelbaum einzieht.


    Ob das passiert ist, kann man einfach prüfen.



    Wenn du ein neues Lenkrad hast, dann ist alles ok.
    Du hast ja wieder den Originalzustand.

  • Sorry Sven, aber wenn der TE schon sagt, das so ziemlich alles im Innenraum ausgeräumt worden ist, sind wir beim Schaden tatsächlich über die 10 tausend hinaus.. das ist dann definitiv KEIN Bagatellschaden mehr und im dunklen lässt uns diese Beschreibung auch nicht.

  • Wenn du ein neues Lenkrad hast, dann ist alles ok.
    Du hast ja wieder den Originalzustand.


    Und genau da ist doch das Problem - wir wissen es nicht weil der Threadersteller uns im Unklaren lässt was genau geklaut und beschädigt wurde.


    Um es mal auf die Spitze zu treiben: Wenn der gesamte Innenraum beim Einbruch geklaut wird, aber alles akkurat ausgebaut wurde und nichts weiter beschädigt wurde - Schadenhöhe angenommen 15.000 Euro, aber kein Unfallwagen weil alles 1 zu 1 wieder neu verbaut werden konnte (das wäre dein Lenkradbeispiel auf die Spitze getrieben)?


    Dem gegenüber steht der Einbruch wo NUR die Headunit geklaut wurde, aber das Kabel der Headunit abgeschnitten wurde, also ein neuer Kabelbaum fällig ist - Schadenhöhe angenommen 3.000 Euro, aber aufgrund des Kabels "Unfallwagen" bzw. auskunftspflichtig?


    Hier stecken so viele Variablen drin die wir alle nicht kennen das immer noch die Aussage "Anwalt - Gutachter" steht.


    Grüße
    Sven

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  • Um es mal auf die Spitze zu treiben: Wenn der gesamte Innenraum beim Einbruch geklaut wird, aber alles akkurat ausgebaut wurde und nichts weiter beschädigt wurde - Schadenhöhe angenommen 15.000 Euro, aber kein Unfallwagen weil alles 1 zu 1 wieder neu verbaut werden konnte (das wäre dein Lenkradbeispiel auf die Spitze getrieben)?

    Genau das habe ich jetzt mal meinem Anwalt geschrieben, werde berichten was der davon hält

  • Also ich traue mir trotz der wenigen Informationen zu eine konkrete Aussage zu treffen. Da der BGH den Bagatellschaden sehr eng mit unter 1000€ Brutto verbindlich eingegrenzt hat und mit der Aussage des TE "komplett ausgeräumt" und "Kabel abgeschnitten" ist die Sachlage auch ohne weitere Informationen eindeutig ;)



    Also ich gehe von einem Schaden aus der locker über 20.000€ war. Es wurde alles geklaut. Das Navi, Head-up Display, Klima, Lenkrad und und und

  • Wieviel Stuss hier wieder geschrieben wird...


    Ich verstehe den Thread-Ersteller und kann seine Emotionen natürlich nachvollziehen.
    Realistisch gesehen (!) ist ihm aber kein Schaden entstanden, sofern alles geklaute und durchtrennte von BMW ersetzt wurde. Der Wagen ist wieder in seinem Ursprungszustand und sogar um eine Alarmanlage verbessert worden, Punkt!


    Persönlich hätte ich es aber auch begrüsst, wenn der Verkäufer ihm diese Info mitgeteilt hätte. Ist halt nur nicht sehr verkaufsfördernd, den Kunden zu verunsichern.


    An deiner Stelle würde ich den Verkaufsleiter kontaktieren und ihm mitteilen, wie schlecht du dich von seinem Verkäufer beraten gefühlt hast und du den Wagen mit dieser Info gar nicht gekauft hättest. Vll gibts ein netten Gutschein für Zubehör?

  • @Demi
    Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich raushalten. Warum sollte sich der TE mit einem Gutschein abgeben, wenn der Kaufpreis um 10%-20% gemindert werden kann? Da freut sich das Autohaus aber :D
    Das Urteil vom OLG zeigt ja endeutig, dass so etwas nicht korrekt ist. Es ist auch nicht erheblich, ob der Schaden ähnlich ist. Wichtig ist nur, dass es kein Bagatell ist.


    Durch den erheblichen Schaden am Fahrzeug liegt hier ein Verstoß gegen §434 BGB vor.


    Zitat von § 434 Abs. 1 S. 2 BGB

    (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die
    vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht
    vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,


    2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann

  • Die Frage wäre ja dann eher auf was der TE hinaus will. Nachlass? FZ-Rückgabe? Oder eben eine Wiedergutmachung in Form eines Gutscheins z.B.? Je nach dem was er will, kann er es direkt mit dem Autohaus aufnehmen und braucht nicht gleich zum Anwalt rennen...