Einbruch. Wagen Unfallfrei?

  • Wieviel Stuss hier wieder geschrieben wird...


    Ja stimmt. Hier gehts schon los:


    Ich verstehe den Thread-Ersteller und kann seine Emotionen natürlich nachvollziehen.
    Realistisch gesehen (!) ist ihm aber kein Schaden entstanden, sofern alles geklaute und durchtrennte von BMW ersetzt wurde. Der Wagen ist wieder in seinem Ursprungszustand und sogar um eine Alarmanlage verbessert worden, Punkt!


    Woher willst du das mit dem Ursprungszustand wissen?
    Wenn die Kabel geflickt wurden, dann sind hunderte Kabel nicht mehr im Originalzustand!


    Die Frage wäre ja dann eher auf was der TE hinaus will. Nachlass? FZ-Rückgabe? Oder eben eine Wiedergutmachung in Form eines Gutscheins für Zubehör? Je nach dem was er will, kann er es direkt mit dem Autohaus aufnehmen und braucht nicht gleich zum Anwalt rennen...


    Ich vermute, dass er den Wagen nicht mehr will:


    Es dürfte sich um arglistige Täuschung handeln, weshalb ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann oder?

  • Wieso wartet man nicht einfach darauf, dass der TE Stellung bezieht. Bevor man hier jetzt wieder eine große Diskussion aufzieht und jeder seine Meinung gegen die der anderen stellt und alle aggressiv werden. Führt absolut zu nix. Fakt ist, der TE sollte zunächst mit BMW sprechen und wenn das keine Abhilfe schafft, soll er sich mit einem Anwalt beraten und ggf. rechtliche Schritte einleiten. Aber wenn man es nicht muss, dann sollte man es gleich lassen. Es sei denn der TE hat eine Rechtsschutzversicherung, am besten eine gute, dann würde ich sagen gib ihm. :P

  • Ich kann von meinem Kauf berichten. Bevor ich den Kaufvertrag meines F34 unterschrieben habe, hat mich mein Verkäufer genau zu diesem Fall informiert. Bei meinem Wagen lag auch ein Einbruchschaden vor, bei dem der Wagen auch komplett leer geräumt wurde. Das führte dazu das er im Kaufvertrag ankreuzen musste, dass ein "Unfallschaden" vorliegt und hat mir das mit dem Einbruch erklärt. Er gab mir auch den Hinweis, dass er zur Information verpflichtet sei und das eben auch im Kaufvertrag vermerken müsse.

  • Woher willst du das mit dem Ursprungszustand wissen?
    Wenn die Kabel geflickt wurden, dann sind hunderte Kabel nicht mehr im Originalzustand!

    Exakt.


    WENN.


    Wir wissen es nicht da uns hier der Threadersteller unverändert im Dunkeln lässt.


    Wen mein Navi defekt ist, der Fehler durch einen Defekt im Kabelbaum auftritt, dafür der komplette Kabelbaum und die Headunit getauscht wird, ist daß dann ein Vorgang den ich beim Verkauf angeben muss - wäre EXAKT der gleiche Vorgang aufgrund eines Diebstahlschadens und nicht aufgrund einer Fehlersuche bzw. Defekts dann ein anderer?


    Wenn mir die Sitze geklaut werden, und exakt die gleichen Sitze als Neuware wieder eingebaut werden, ist das dann ein Schaden? Oder evtl. sogar eine Verbesserung?


    Wenn mir Felgen geklaut werden und die Backsteine die Bremsscheiben beschädigen - die Schadenhöhe aber leider bei 25.000 Euro liegt weils dummerweise ein M3 mit CCB ist - ist daß dann aufgrund der Schadenhöhe meldepflichtig obwohl mit Neuteilen repariert wird und dadurch das Auto danach sogar besser dasteht als vorher?


    Hätte wäre wenn.


    Grüße
    Sven

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  • Wenn mir Felgen geklaut werden und die Backsteine die Bremsscheiben beschädigen - die Schadenhöhe aber leider bei 25.000 Euro liegt weils dummerweise ein M3 mit CCB ist - ist daß dann aufgrund der Schadenhöhe meldepflichtig obwohl mit Neuteilen repariert wird und dadurch das Auto danach sogar besser dasteht als vorher?


    Ja ist es. Seven, du musst dir auch die Mühe machen und mal die ganzen Dinge lesen. Ich gebe mir eigentlich sehr viel Mühe, insbesondere mit Quellen aus denen man weitere Informationen bekommen kann.


    Natürlich ist es toll, wenn die Teile neu sind, nicht so alt und vllt sogar besser. Fakt ist aber, dass der Schaden erwähnt werden muss. Denn wenn du das Auto wieder verkaufen willst musst du den Schaden auch erwähnen. Und wenn wir mal alle ehrlich sind, ist ein beschädigtes Fahrzeug nie soviel Wert wie ein unbeschädigtes. Wir würden alle versuchen den Preis zu drücken, weil wir wissen, dass es beim eigenen Verkauf genauso sein wird. Oder würden das Fahrzeug erst gar nicht kaufen.

  • Ja stimmt. Hier gehts schon los:


    Woher willst du das mit dem Ursprungszustand wissen?
    Wenn die Kabel geflickt wurden, dann sind hunderte Kabel nicht mehr im Originalzustand!


    Lesen scheint nicht deine Stärke, um es mal in deiner Art auszudrücken.


    Ich schrieb ganz klar von ersetzen der geklauten und durchtrennten Teile. Wenn geflickt wird, ist es natürlich kein Originalzustand und Grund zur Beanstandung.

  • Lesen scheint nicht deine Stärke, um es mal in deiner Art auszudrücken.


    Ich schrieb ganz klar von ersetzen der geklauten und durchtrennten Teile. Wenn geflickt wird, ist es natürlich kein Originalzustand und Grund zur Beanstandung.


    Grüß dich.
    Es kann ja jeder selber entscheiden, wo das Leseproblem ist.


    Du schreibst nicht ganz klar vom Ersetzen:


    Realistisch gesehen (!) ist ihm aber kein Schaden entstanden, sofern alles geklaute und durchtrennte von BMW ersetzt wurde. Der Wagen ist wieder in seinem Ursprungszustand und sogar um eine Alarmanlage verbessert worden, Punkt!


    Bei "sofern" liegt genau das Problem.


    Zitat von '_SR_

    Wen mein Navi defekt ist, der Fehler durch einen Defekt im Kabelbaum auftritt, dafür der komplette Kabelbaum und die Headunit getauscht wird, ist daß dann ein Vorgang den ich beim Verkauf angeben muss - wäre EXAKT der gleiche Vorgang aufgrund eines Diebstahlschadens und nicht aufgrund einer Fehlersuche bzw. Defekts dann ein anderer?


    Warum solltest du das angeben müssen?


    Du hast zwei Pflichten:
    1. Beschaffenheiten angeben, die nicht zu erwarten sind. Das wäre bei einem Defekt oder einem Zustand, der nicht original ist. Z. B. bei einem geflickten Kabelbaum.
    Wenn das Navi und die Kabel getauscht sind, ist alles ok.
    Du gibst doch auch nicht an, wann du die Batterie der Fernbedienung, die Reifen, das Öl... gewechselt hast (kannst du natürlich, es ist aber keine Pflicht).
    2. Sicehrheitsmängel mitteilen.

  • Wieso wartet man nicht einfach darauf, dass der TE Stellung bezieht. Bevor man hier jetzt wieder eine große Diskussion aufzieht und jeder seine Meinung gegen die der anderen stellt und alle aggressiv werden. Führt absolut zu nix. Fakt ist, der TE sollte zunächst mit BMW sprechen und wenn das keine Abhilfe schafft, soll er sich mit einem Anwalt beraten und ggf. rechtliche Schritte einleiten. Aber wenn man es nicht muss, dann sollte man es gleich lassen. Es sei denn der TE hat eine Rechtsschutzversicherung, am besten eine gute, dann würde ich sagen gib ihm. :P


    Das trifft es doch sehr gut. Hier wird sich wieder gegenseitig angegriffen und das auf Grundlage von Spekulationen. Und der TE meldet sich auch einfach nicht mehr. Scheint ja nun nicht ganz so wichtig gewesen zu sein ins Forum zu schreiben. Vielleicht ist er schon mit einem Anwalt unterwegs, was sicher vernünftig wäre und ihm die einzig wahre Auskunft bringen würde.

  • Vielen lieben Dank für die zahlreiche Teilnahme und die vielen Hilfestellungen. Ich lese die ganze Zeit mit, habe jedoch bisher keine Zeit gehabt zu antworten. Ich werde im laufe des Abends genauer auf eure Beiträge eingehen, wenn ich endlich zuhause bin. Dem Händler habe ich meine Zweifel bereits gemeldet und warte auf die Antwort des Verkaufsleiters. Natürlich würde ich das ganze am liebsten ohne einen Anwalt klären, wobei ich da die 10-20% Nachlass gerecht einschätze. Ansonsten werde ich wohl einen Rücktritt aus dem Kaufvertrag durchsetzen müssen.

  • Ich schmeiße mal was in den Raum...


    Wenn das Fahrzeug einen Austauschmotor hat, ist es technisch genauso wie vorher. Trotzdem ist es eine Wertminderung.


    Jeder Käufer möchte das wissen! Genauso ein Diebstahlschaden von mehreren tausend Euro.


    Man muss sich immer die Frage stellen: Möchte ich das selbst kaufen?


    Alleine aus dieser eigenen Antwort ergibt sich ein Wertverlust, denn keiner möchte so etwas zum gleichen Preis kaufen.


    Deswegen bin auch ich der Meinung, der Verkäufer hätte dies kommunizieren müssen und der Käufer hat dann die Entscheidung, was er tun möchte.


    So sehe ich das.