Einbruch. Wagen Unfallfrei?

  • Mein Senf:


    Fahrzeug schlecht geflickt (davon gehe ich nicht aus):
    Zurückgeben. Im Anschluss über Entschädigung streiten, Autohaus will xx€ pro km Wertminderung, TE hatte Rennerei / Kosten mit Zulassung und muss sich ein neues Auto suchen. Schlammschlacht vor Gericht. Uns auf dem Laufenden halten :D


    Fahrzeug vernünftig repariert mit neuen Kabelbäumen:


    TE im Unrecht, es ist kein Mangel: Bisschen auf die Tränendrüse drücken weil es nicht 100% ok war vom Verkäufer. Evtl über einen Gratis Kundendienst o.ä freuen


    TE im Recht (natürlich anwaltlich geprüft):
    Wieder auf die Tränendrüse drücken, Kaufpreis drücken. Sich freuen dass die Kiste ein Schnäppchen war und außerdem das Lenkrad weniger abgegriffen als wenn es noch das erste wäre.
    Von dem Geld nen schönen Urlaub machen / Essen gehen / sich was schönes Kaufen um den Ärger zu vergessen. Glücklich leben bis ans Ende ;)


    Als weitere Verfahrensweiße im Forum würde ich vorschlagen:
    Sich weiter zerfleischen, mit irgendwelchem Rechtswissen / Halbwissen / Unwissen um sich werfen. Irgendwelche Einschätzungen abgeben die eigentlich niemand abgeben kann weil wir nach wie vor nur vage Details wissen. Läuft :thumbup:

  • Ich schmeiße mal was in den Raum...


    Wenn das Fahrzeug einen Austauschmotor hat, ist es technisch genauso wie vorher. Trotzdem ist es eine Wertminderung.


    Das kannst du doch so pauschal gar nicht sagen.
    Wenn das Fahrzeug sehr viel mehr Kilometer, als der Austauschmotor gelaufen hat, dann ist das keine Wertminderung, sondern das Gegenteil.

  • :ty:

  • Hallo,
    ich habe festgestellt, dass in meinem Wagen, welchen ich gebraucht vor etwa 6 Monaten gekauft habe eine Alarmanlage nachgerüstet bekommen hat. Es handelte sich um einen 3 Jahre alten Leasingrückläufer. Auf Anfrage, habe ich die Reparaturhistorie erhalten. Daraus geht hervor, dass das Auto bei einem Diebstahl komplett ausgeräumt wurde und auch die Kabel durchgeschnitten wurden. Das Auto wurde mir von einem BMW-Händler als Unfallfrei verkauft. Es dürfte sich um arglistige Täuschung handeln, weshalb ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann oder?
    Ich bin echt sauer, dass ich von einem BMW Händler nicht über diese bekannten Schäden informiert wurde.


    Was haltet ihr davon und wie würdet ihr vorgehen?

    Sag mal, hat das mit der Reparaturhistorie problemlos geklappt? Mir wollte man keine aushändigen zwecks Datenschutz. :huh:

  • Ja ist es. Seven, du musst dir auch die Mühe machen und mal die ganzen Dinge lesen. Ich gebe mir eigentlich sehr viel Mühe, insbesondere mit Quellen aus denen man weitere Informationen bekommen kann.


    Natürlich ist es toll, wenn die Teile neu sind, nicht so alt und vllt sogar besser. Fakt ist aber, dass der Schaden erwähnt werden muss. Denn wenn du das Auto wieder verkaufen willst musst du den Schaden auch erwähnen. Und wenn wir mal alle ehrlich sind, ist ein beschädigtes Fahrzeug nie soviel Wert wie ein unbeschädigtes. Wir würden alle versuchen den Preis zu drücken, weil wir wissen, dass es beim eigenen Verkauf genauso sein wird. Oder würden das Fahrzeug erst gar nicht kaufen.


    Ich konstruiere mal weiter - nicht um deine Argumentation zu widerlegen, sondern einfach weil ich nicht nachvollziehen kann wann exakt die gleichen Vorgänge gemeldet werden müssen (MÜSSEN! Und nicht "sollten") und wann nicht.


    Situation 1:
    Ich habe durch Unachtsamkeiten über die Jahre hinweg Bordsteinschäden an meinen Felgen. Ich entscheide mich, neue Felgen zu kaufen und lasse noch eine Inspektion machen. Dabei wird mir gesagt das die CCB-Scheiben getauscht werden müssen. Ich habe aber Glück und BMW übernimmt die Kosten.
    Ich zahle also 4000 Euro für die Felgen und habe danach ein Auto mit vier neuen Bremsscheiben und vier neuen Felgen.


    Situation 2:
    Wie oben beschrieben. Mir werden die Felgen geklaut, leider handeln die Diebe etwas tolpatschig und macken mir dabei die Bremsscheiben an. Ich lasse den Vorfall über die Versicherung klären und bekomme vier neue Felgen und vier neue Bremsscheiben.
    Ich zahle also nichts und habe vier neue Felgen und vier neue Bremsscheiben.



    In beiden Situationen habe ich nach dem Werkstattaufenthalt EXAKT das gleiche Auto im EXAKT den gleichen Zustand vor mir stehen. Einmal meldepflichtig oder gar Unfallwagen, einmal nicht?


    Das gleiche Beispiel lässt sich auf alles andere erweitern - neue Sitze wegen Falten und Rost, neuer Kabelbaum wegen Fehlersuche, neue Headunit usw usf...


    Wie gesagt - immer vorausgesetzt es wird mit Originalteilen gearbeitet und es wird getauscht bzw. ersetzt und nicht nur "geflickt" - und genau DIESE Information fehlt im ursprünglich diskutierten Fall.


    Grüße
    Sven

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  • Bei mir ging es ganz einfach.
    Ich war vor dem Kauf bei einer Probefahrt bei einem anderen bmw Händler.
    Was für Daten will man denn schützen!?

    Finde es auch eher lächerlich aber so ist es wohl jetzt. Man braucht wohl ne Vollmacht vom Vorbesitzer :S

  • Ich kann von meinem Kauf berichten. Bevor ich den Kaufvertrag meines F34 unterschrieben habe, hat mich mein Verkäufer genau zu diesem Fall informiert. Bei meinem Wagen lag auch ein Einbruchschaden vor, bei dem der Wagen auch komplett leer geräumt wurde. Das führte dazu das er im Kaufvertrag ankreuzen musste, dass ein "Unfallschaden" vorliegt und hat mir das mit dem Einbruch erklärt. Er gab mir auch den Hinweis, dass er zur Information verpflichtet sei und das eben auch im Kaufvertrag vermerken müsse.

    So ist es. Wenn es ein BMW-Vertragshändler oder gar eine Niederlassung war gibt es hier sogar klare interne Richtlinien direkt von der AG. Ansonsten aus juristicher Sicht bei einem Schaden > 10 K (wenn dem so sein sollte). Hier obliegt dem Verkäufer eine zwingend unabwendbare Informationspflicht, wenn nicht geschehen => Ab zum Anwalt und draufhauen auf das Verkaufspack.


  • Hi Sven,
    lies bitte den Beitrag von Seite 1:



    Wenn du ein Auto kaufst und dir niemand sagt, dass es einen Unfall hatte, du also nicht weißt, dass es einen Unfall hatte, dann erwartest du einen unfallfreien Wagen.


    Hat der Wagen doch einen Unfall, dann liegt ein Sachmangel vor. Sachmangel = Wertminderung.
    Du hast also einen Schaden.



    Zu den Beispiel von deinen Felgen:
    Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe, dann erwarte ich nicht, dass da neue Felgen drauf sind.
    Theoretisch müsstest du mich darüber in Kenntnis setzen.
    Die Frage ist jetzt aber: habe ich einen Schaden, wenn ich statt gebrauchter Felgen neue bekomme?
    Ich behaupte mal, dass es nicht der Fall ist. Es gibt keinen Mangel.
    Bei solchen Gesetzen sollte man sich immer nach dem Zweck fragen. Und der ist hier Käuferschutz vor versteckten Schäden.


    Anders sieht es aus, wenn die Sicherheit des Wagens beeinträchtigt ist (z.B. durch mangelhaft geflickte Kabel oder durch ein verzogenes Fahrwerk bei der Demontage der Felgen (Diebstahl)).
    Darüber muss man den Käufer unterrichten. Stichwort Produktsicherheitsgesetz.

  • Sag mal, hat das mit der Reparaturhistorie problemlos geklappt? Mir wollte man keine aushändigen zwecks Datenschutz. :huh:


    Bei mir ging es ganz einfach.
    Ich war vor dem Kauf bei einer Probefahrt bei einem anderen bmw Händler.
    Was für Daten will man denn schützen!?


    Als ich meinen vorletzten BMW an einen freien Händler verkauft hatte, wollte der sich noch am selben Tag eine Historie von "unserem" BMW-Händler schicken lassen und die haben es verweigert, da er nicht der offizielle Eigentümer des Autos war (bei denen im PC). Ich musste das dann anfordern und bekam sogar dazu gesagt, dass es nur für mich und nicht für Dritte bestimmt sei. Ob ich es weitergebe, konnte ich natürlich selbst entscheiden. :D


    Ich finde, das Thema Datenschutz wird in Deutschland von einigen Menschen viel zu sehr auf die leichte Schulter genommen. Wir sind doch schon gläserne Menschen. Warum soll denn jeder Fremde ohne Weiteres die Daten über Dein Auto bekommen können? Ob die Infos nun schützenswert sind oder nicht, ich bin gern bereit, den Anstoß dafür zu geben, dass jemand die Infos bekommt. Aber ohne meine Erlaubnis sollte er das nicht können. Wir weichen aber vom Thema ab. Sorry.


    :btt: