"Einsatzgruppe Autoposer"- mich hat es nun auch erwischt...

  • Das ist allerdings auch nur für den F87 so geregelt, beim F80/F82 hat selbst die M Performance Anlage ohne Einschräkung eine Zulassung.

    Hi Mao,


    danke Dir für die Info ! Mal sehen ob es dann beim M2 mit dem S55 der ja Mitte diesen Jahres kommt / kommen soll, auch so wie beim M3/4 kommen wird bzgl. der Steuerung.

    3 Buchstaben für mehr Emotionen beim fahren - BMW


    Hat Kontakte zu Aufbereiter, Lackierer & Autoglaser und Folierer - in Frankfurt / Main (Glaser bietet auch andere Leistungen an)

  • So schaut's aus. Wird ja auch ungeniert angeboten....


    "Umbau des Mittelschalldämpfers von N20, N55, B38, B48 und B58 - bei Interesse PN"

  • Ganz ehrlich ?? Ich würde mir das Leben ganz einfach machen und den "Experten in Blau" die Visitenkarte meines BMW-Fritzen aushändigen, wo sie sich von ihm schön alles erklären und bestätigen lassen können...

    Gute Idee...und bringt einem an einem Sonntagnachmittag auch so viel... ;)

  • Naja, das wäre aber sehr einfach gemacht und sicherlich sind die Beamten dazu nicht verpflichtet. Ich schätze eher, Du bist dazu verpflichtet zu beweisen, dass alles legal ist an Deinem Auto. M-Power hatte hier Glück im Unglück, dass er offenbar relativ verständnisvolle Beamte erwischt hat, die sich Mühe gemacht und auf Kompromisse eingelassen haben.

    In der Tat muss ich zugeben, dass die beiden Beamten zwar bestimmend- aber dennoch auch verständnisvoll (und bedacht!!!) vorgegangen sind...


    Denn in der Tat hätten die Beamten anhand der Fakten vor Ort abschleppen lassen können...

  • So schaut's aus. Wird ja auch ungeniert angeboten....
    "Umbau des Mittelschalldämpfers von N20, N55, B38, B48 und B58 - bei Interesse PN"


    Und jetzt? Es ist ja nicht verwerflich, solche Umbauten anzubieten, er weiß ja nicht, ob der "Kunde" damit im öffentlichen Straßenverkehr fährt oder er es nur für die Rennstrecke will, oder was auch immer. Liegt ja auch nicht in seinem Verantwortungsbereich.


    Große Tuningfirmen wie PP-Performance, G-Power, usw. bieten auch Catless-Kits an, also was ist daran das Problem? Denke da spricht eher der Neid, oder was auch immer. Sowieso war das Auto vom TE original.


  • Naja, das wäre aber sehr einfach gemacht und sicherlich sind die Beamten dazu nicht verpflichtet. Ich schätze eher, Du bist dazu verpflichtet zu beweisen, dass alles legal ist an Deinem Auto. M-Power hatte hier Glück im Unglück, dass er offenbar relativ verständnisvolle Beamte erwischt hat, die sich Mühe gemacht und auf Kompromisse eingelassen haben.

    Naja, noch müssen sie dir die Schuld nachweisen und nicht du deine Unschuld. Ganz so einfach ist es nicht. ;)

  • Naja, noch müssen sie dir die Schuld nachweisen und nicht du deine Unschuld. Ganz so einfach ist es nicht. ;)

    Entschuldige, ganz so ist es nicht!!!!
    Ich habe mich gestern zu diesem Thema auch mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht unterhalten...


    Fakt ist:
    Die Beamten handeln vor Ort nach Faktenlage- Punkt!
    In meinem Fall lag die Faktenlage so, dass an meinem Auto ein Klappenauspuff entdeckt wurde- der aber nirgends dokumentiert ist!
    Er ist weder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angemerkt, noch bei den Fahrzeugunterlagen beim KBA! Damit war zum Zeitpunkt der Kontrolle mein Fahrzeug als "illegal" einzustufen und somit nach Faktenlage zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug still zu legen- also die allgemeine Betriebserlaubnis zu entziehen!
    Punkt, Aus, Ende und Feierabend!


    Das sie es nicht getan haben, lag im Wohlwollen der Beamten!!!!!
    Denn sie sind VERPFLICHTET sich an den Gesetzestext zu halten und die vorgeschriebenen Ermittlungswege zu gehen- und letztere besagen:
    1. Sichtung der Zulassungsbescheinigung Teil 1
    2. Abfrage beim KBA


    Ist bei beiden- wie in meinem Falle- kein Klappenauspuff vermerkt, so MÜSSEN sie handeln...und sind nicht verpflichtet weitere Informationen einzuholen!
    Das sie es bei mir dennoch getan haben, lag zum einen an meinem Auftreten und zum anderen auch daran, dass ich mehr als deutlich gemacht habe, dass Umbauten in meinem Fall keinen Sinn ergeben...und letztendlich, dass sie- im eigenen Ermessen- dem Artikel bei Bimmertoday Glauben geschenkt haben!!!!


    Insofern ist es schon so, dass die Beamten vor Ort eine erste Beweisaufnahme- nach Vorgaben- durchführen und Du im Falle des Falles Deine Unschuld beweisen musst!!!!!!

  • E Kennzeichnung am Auspuff zeigen.
    Parallel dazu den ETK aufrufen.
    Fertig!
    BMW hat für meinen 435i nunmal auch einen PP ESD auf den Markt gebracht, der eintragungsfrei ist.

  • Naja, noch müssen sie dir die Schuld nachweisen und nicht du deine Unschuld. Ganz so einfach ist es nicht. ;)


    Klar, vor Gericht mag das stimmen. Da hast recht. Ich meinte es aber in dem Fall so, wie M-Power oben beschrieben hat. Vor Ort könnten sie Dir das Auto erstmal stilllegen, wenn sie wollten, wenn die Lage wie bei ihm ist und keine Eintragung zu finden ist. Sie haben ihre Pflicht getan und die beiden Punkte gecheckt. Zu mehr wären sie nicht verpflichtet gewesen.