Soundgeneratoren jetzt verboten, wer handelt?

  • Mahlzeit! Die Tage kam in den Nachrichten, daß Soundgeneratoren verboten werden,
    da viele ausserhalb der legalen Normen betrieben werden und somit zu laut sind. Ich
    gehe davon aus, daß hierbei wieder, Deutschland typisch, alle über einen Kamm
    geschoren werden und das ganze Verbot so ausgelegt wird, daß man fein kassieren
    kann, evtl. sogar stilllegen.
    Mich würde jetzt interessieren, gerichtet an die jenigen, die sowas verbaut haben,
    ob und wie ihr handelt?
    Ich hab z.b. selbst die M-Performance Active Sound Anlage vebaut und habe mir,
    genau WEIL sie zugelassen ist und ein Originalteil, diese gekauft und nicht irgendeine
    freie Nachrüstlösung. D.h. ich werde alles genau so lassen, wie es ist und es darauf
    ankommen lassen. Letztlich wird es in einer potentiellen Kontrolle ohnehin auf Streit
    hinauslaufen, sobald nur einer diese Kugel unterm Auto sieht.....egal ob zulässig oder
    nicht.


    Gruß

  • Man muss auch nicht unnötig in Panik geraten ;)
    So sind Klappenanlagen genauso von der Thematik betroffen. Allerdings gilt dies nur für Bauteile die nicht ab Werk eingebaut sind. Für Nachrüstungen gilt folgendes:


    Zitat

    Umbauten an der Steuerung ab Werk verbauter Systeme sind nur noch erlaubt, wenn der Wagen danach in allen vorhandenen Fahrmodi, Gängen und Drehzahlbereichen nicht lauter ist als in dem Fahrmodus, der für die Typgenehmigung verwendet wurde, erklärte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Die Grenzwerte bei Pkw gibt die EU vor, erlaubt sind derzeit maximal 75 Dezibel bei einer Leistung von 200 Kilowatt (272 PS) pro Tonne Fahrzeugmasse. Bei höherer Leistung und einem höheren Fahrzeuggewicht sind auch mehr Dezibel erlaubt, bei weniger Leistung gelten natürlich strengere Grenzwerte. Gemessen wird einmal, während das Auto mit konstanter Geschwindigkeit vorbeifährt, aber auch eine Beschleunigungsfahrt, bei der die Pkw auf einer 20 Meter langen Teststrecke aus Tempo 50 voll beschleunigen.


    Bestandsschutz für alte Anlagen
    Bereits verbaute und genehmigte Anlagen, die zulässige Grenzwerte nicht überschreiten, sind von der neuen Regel ausgeschlossen. Dennoch könne man mit der neuen Regelung langfristig die Lärmbelästigung eindämmen.



    Mannheimer Ermittlungsgruppe "Poser" Leiter der Verkehrsdirektion, Dieter Schäfer


    Zum Vergleich mal:


    Atmen, raschelndes Blatt, Schneefall 10 Dezibel
    sehr ruhiges Zimmer, Ticken einer Armbanduhr, leichter Wind 30 Dezibel
    Flüstern, leise Musik, ruhige Wohnstraße nachts 40 Dezibel
    Regen, Kühlschrank, leises Gespräch, Geräusche in der Wohnung 55 Dezibel
    normales Gespräch, Nähmaschine, Fernseher in Zimmerlautstärke 65 Dezibel
    Staubsauger, Wasserkocher, laufender Wasserhahn 70 Dezibel
    Kantinenlärm, Waschmaschine beim Schleudern, Großraumbüro 75 Dezibel
    laute Sprache, Streitgespräch, Klavierspiel 80 Dezibel
    Saxofonspiel, Hauptverkehrsstraße 85 Dezibel
    Kammerkonzert, Orchestergraben, Türknallen 90 Dezibel
    Musik (Kopfhörer), Holzfräsmaschine 95 Dezibel
    Schlagzeug/Rockkonzert, Motorsäge 110 Dezibel
  • Ich habe vor genau gar nichts zu machen. In meinen knapp 20 Jahren bin ich genau 2x angehalten worden und das war mit einem völlig stink-normalen und originalen Opel Corsa B. Solange man nicht auffällig wird im Straßenverkehr, gehe ich auch davon aus, dass das so bleibt. Und wenn, dann sollen sie zur Not stilllegen. Ja ist ärgerlich und bedeutet viel Aufwand, aber am Ende ist's dann eben so.

  • Geile finde ich ja, dass genau solche Lösungen auch der Geräuschminimierung dienen könnten (Stichwort Gegenschall). Ist das dann auch verboten?

  • Naja der Mist kam ja erst kürzlich in den Nachrichten und wie gewohnt, wurde es
    natürlich stark dramatisiert und kein bisschen differenziert. Daher bleibt wie
    immer abzuwarten, WAS letztlich bei dem ganzen rauskommt und wie ein potentielles
    Verbot aussehen wird. Große Töne spucken, ohne für drei Groschen mal mit Sinn und
    Verstand darüber nachgedacht zu haben, ist für unsere "Vertreter" ja wie die Luft zum
    atmen...

  • Ich habe schon länger auf den Thread zu dem Thema hier gewartet.
    Ein Stück weit kann ich das aber nachvollziehen. Wenn ich überlege was ich früher an meinen Autos gemacht habe, damit die eine ordentliche Lautstärke hatten und jetzt kommt nen Lautsprecher drunter und das Ding macht richtig Lärm. Im Sportmodus wirds nämlich richtig laut. Auch wenn ich das Gefühl hab, das seit meinem letzten Werkstattaufenhalt der Sportmodus leiser wurde...


    Ausschlaggebend für solche Gesetzesänderungen dürften aber Nachrüstlösungen sein, die nochmal deutlich lauter sind. Leider muss wie immer wegen einiger weniger, die es überteiben, der Rest leiden.

  • Laut Stellungnahme von BMW zu meiner diesbezüglichen Anfrage habe ich als Antwort erhalten: "Die BMW M Performance Abgasanlage Active Sound ist nach europäische Zulassung als eigenständige technische Einheit nach R51/R59 genehmigt".


    Der ESD wurde mit Aktuator einer Schalltechnischen Prüfung unterzogen und ist damit als Einheit genehmigt. Wer natürlich die Lautstärke des Aktuators durch ein Zusatzmodul o. ä. verändert, verliert wie bei einer "normalen" Manipulation des ESD, dessen Zulassung und damit die des Fahrzeuges selbst.


    Hoffe das konnte nun die Sache aufklären.

    Diesels are OK in taxis and tractors but NEVER in a luxury car - or even a slightly expensive one. But yours still cleaner than a Volkswagen, Grandson!


    ... says my 98 years old grandma.

  • So, nächste Woche habe ich TÜV. Sowohl BMW Kundendienst noch BMW Werkstatt noch TÜV konnte mir eine Antwort zu der Anlage mit der aktuellen Gesetzeslage geben. Ich gehe jetzt zu einem anderen Prüfer aber in die Werkstatt, die mir die Anlage eingebaut hat. Hoffentlich gilt das was 328d geschrieben hat. Es bleibt spannend...