• N'Abend,


    diese gelten erst für neu zugelassene Fahrzeuge.


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    Dazu Informationen vom ADAC:


    Quelle: https://www.adac.de/infotestra…ei_zulassung/default.aspx


    Zitat:


    "Einführung des neuen Messverfahrens WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure)



    Um realitätsnähere Verbrauchsangaben zu erhalten, hat die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) im Auftrag der EU-Kommission einen neuen Prüfzyklus WLTC (Worldwide harmonized Light-Duty Test Cycle) und ein neues Messverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) zur Ermittlung der Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauches entwickelt.
    Zur Übernahme des neuen Prüfverfahrens in das Typgenehmigungsverfahren wurde die Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 erlassen.
    Diese sieht vor, dass der neue WLTC/WLTP den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) als Grundlage zur Ermittlung der Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauches ablöst. Die bereits für die Typgenehmigung nach NEFZ geltenden Euro 6-Grenzwerte bleiben bestehen. Der neue WLTC/WLTP ist für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle seit 1. September 2017 und für die Erstzulassung neuer Pkw ab 1. September 2018 verbindlich festgeschrieben.




    RDE – Real Driving Emissions



    Um die Abgasemissionen im realen Fahrbetrieb besser abbilden zu können, wurden im Rahmen des europäischen Abgasgesetzgebungsverfahrens neben den Emissionsmessungen im vorgeschriebenen Typgenehmigungszyklus auf Abgasprüfständen direkte Messungen der Emissionen bei Fahrt auf der Straße (RDE, Real Driving Emissions) unter Einsatz portabler Messtechnik (PEMS, Portable Emissions Measurement Systems) aufgenommen. So soll sichergestellt werden, dass die Automobilindustrie Abgastechniken einsetzt, die wirksam Emissionen über alle Betriebszustände verringern.


    Drei Gesetzespakete zu RDE wurden bereits verabschiedet:
    Die Verordnung (EU) 2016/427 vom 10. März 2016 legt die Grundlagen für RDE-Messungen mit portabler Messtechnik (PEMS) fest.
    Im 2. Paket, der Verordnung (EU) 2016/646 vom 20. April 2016, wurde ein sogenannter Übereinstimmungsfaktor (CF, Conformity Factor) für Stickoxidemissionen NOX (zulässige Abweichung der realen Emissionen zum Prüfstandgrenzwert) von 2,1 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle ab 1. September 2017 (ab 1. September 2019 für neu zugelassene Fahrzeuge) festgelegt. Der – vom ADAC geforderte – Übereinstimmungsfaktor von 1,5 gilt erst ab 1. Januar 2020 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle (ab 1. Januar 2021 für neu zugelassene Fahrzeuge).
    Mit dem 3. Paket, der Verordnung (EU) 2017/1154 vom 7. Juni 2017 folgte die Festschreibung eines Übereinstimmungsfaktor (CF, Conformity Factor) für Partikelzahlemissionen PN von 1,5 für neu typge-nehmigte Pkw-Modelle ab 1. September 2017 (ab 1. September 2018 für neu zugelassene Fahrzeuge).




    Neuer Partikelzahlgrenzwert für Otto-Direkteinspritzer


    Der bis dato im Rahmen der Euro 6-Gesetzgebung noch fehlende Grenzwert für die Partikelzahl von Otto-Direkteinspritzermotoren wurde bereits mit der Verordnung (EU) Nr. 459/2012 der Kommission vom 29. Mai 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) festgeschrieben.


    Analog zu Dieselmotoren wurde in dieser Verordnung für Otto-Direkteinspritzmotor ein Partikelzahl-Grenzwert von 6,0*1011/km vorgeschrieben. Dieser wurde für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle ab September 2014 und für die Erstzulassung neuer Pkw ab September 2015 Pflicht. Nach Wahl des Fahrzeugherstellers gilt allerdings bis zu drei Jahre nach den genannten Zeitpunkten für Typ-genehmigung bzw. Erstzulassung ein Partikelzahl-Grenzwert von 6,0*1012/km.
    Der „endgültige“ Partikelzahl-Grenzwert von 6,0*1011/km gilt somit erst seit September 2017 (neue Modelle) bzw. ab September 2018 (Erstzulassung).
    Für Diesel-Pkw ist der Partikelzahl-Grenzwert von 6,0*1011/km dagegen bereits seit Januar 2013 für alle Fahrzeuge (Erstzulassung) verbindlich vorgeschrieben.



    Ende der Erstzulassungsfähigkeit von Pkw, die nach NEFZ geprüft sind


    Pkw mit Abgasnorm Euro 6b mit OBD-Norm 6-1 (Emissionsschlüsselnummer 36W), Euro 6c (Emissionsschlüsselnummer 36 ZA und 36ZD), Euro 6d-TEMP (Emissionsschlüsselnummer 36ZG) und Euro 6d (Emissionsschlüsselnummer 36ZJ) mit Prüfung nach NEFZ können nur noch bis 31. August 2018 erstma-lig zugelassen werden, da die Prüfung nach dem neuen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) zum 1. September 2018 verbindlich für die Erstzulassung neuer Pkw vorgeschrieben ist.


    Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series), die noch nach NEFZ geprüft sind, kann der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt KBA eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Damit können diese noch innerhalb einer Frist von einem Jahr (bis 30. August 2019) erstmalig zugelassen werden.



    Ende der Erstzulassungsfähigkeit von Pkw, die nach WLTP geprüft sind, aber nur die OBD-Norm Euro 6-1 erfüllen (Nach Einschätzung des ADAC sind keine solchen Pkw auf dem Markt)"


    Pkw mit Abgasnorm Euro 6b mit OBD-Norm 6-1 (Emissionsschlüsselnummer 36BA) und Euro 6c mit OBD-Norm Euro 6-1 (Emissionsschlüsselnummer 36 AA) mit Prüfung nach WLTP können nur noch bis 31. August 2018 erstmalig zugelassen werden, da die die Anforderungen zur OBD-Norm Euro 6-2 nicht nachgewiesen sind.
    Nach Einschätzungen des ADAC sind keine Pkw mit diesen Emissionsschlüsselnummern auf dem Markt, da die Hersteller die Umstellung von NEFZ auf WLTP erst sehr spät mit Übergang zur Euro 6c bzw. Euro 6d-TEMP durchgeführt haben.


    Sollte es tatsächlich solche Lagerfahrzeuge (End-of-Series) geben, kann der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt KBA eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Damit können diese noch innerhalb einer Frist von einem Jahr (bis 30. August 2019) erstmalig zugelassen werden."




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    Entsprechende Tabelle für die jeweile Abgasnorm findet Ihr hier:


    https://www.adac.de/infotestra…ei_zulassung/default.aspx


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    Das sagt BMW dazu:


    https://www.bmw.com/de/innovation/wltp.html


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    Hat schon jemand von Euch die Tage ein Neufahrzeug bestellt und entsprechende Angaben vom Händler erhalten? Oder gibt es andere Information allgemeiner Art von Euch?



    Vermute mal, der ein oder andere wird demnächst, wenn er sich ein neues Fahrzeug anschafft entsprechend bitter aus der Wäsche schauen. Nach allem was man liest wird es teuer. Was auch sonst. :/ Wird dann mehr das künftige G20*** Forum betreffen.



    P.S.: habe gerade gesehen, es gibt einen ähnlichen Thread. Bitte an einen Mod diese mal zusammenführen. Danke

  • Schon klasse gemacht. Vor WLTP war ein möglicher Grund für ein neueres Fahrzeug: KFZ-Steuer sparen, da es ja besser für die Umwelt ist. Dank WLTP bzw. der nicht erfolgten Anpassung der KFZ-Steuer werden nun neuere Fahrzeuge bestraft und ältere, nicht so Umweltschonende kommen günstiger weg. :dash:

  • Kurzes Off-Topic, da interessant für mich:


    Wie hoch ist denn die KfZ-Steuer in Deutschland?
    bspw. für einen 320d mit 190PS?

  • Beim G30 530e ist WLTP wohl eine kleine Katastrophe. Dort schafft er nur 39km rein elektrische Reichweite (statt 43 oder so) und damit erhält er kein E Kennzeichen mehr, was ihn wiederum extrem unattraktiv als Firmenwagen machen dürfte wenn die GroKo die 0,5% Regel für E Fahrzeuge tatsächlich umsetzt

  • Kurzes Off-Topic, da interessant für mich:


    Wie hoch ist denn die KfZ-Steuer in Deutschland?
    bspw. für einen 320d mit 190PS?

    Mein N47 kostet exakt 250€ im Jahr. Die Steuer wird nach Hubraum und CO2 Ausstoß berechnet.
    Ein F11 530d xdrive kostet 393€ jährlich (was für euch lächerlich niedrig sein dürfte). Der G31 ist glaube ich minimal teurer mit ca 410€, soll nach WLTP dann ca 450€ kosten

  • Nicht nur die Steuer wird sich teilweise erheblich verteuern, auch bei den Angaben zum Verbrauch werden ganz andere Zahlen aufgerufen werden.


    Zum Einen find ich die neuen Meßmethoden gut, weil man als Kunde realere Werte erhält, zum anderen kommt es genau zu dem Paradoxon, dass ältere "umweltschädlichere" Fahrzeuge günstiger besteuert werden, als die neuen Fahrzeuge. X/ Da stimme ich @ChevCh. vollumfänglich zu.


    Am Ende zahlt die Zeche der Steuerzahler, wer auch sonst und Berufspendler, wie ich auch, werden mal massiv zur Kasse gebeten. Solang die Volks-Kuh Milch gibt wird man sie melken..auch wenn danach kein Gras mehr wächst. (Ironie Ende)


    Auch die Kfz Maut...die ist noch gar nicht hier eingeflossen, wird einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. Wie sagt einst Frau "Bundeskanzler" Merkel: "mit mir wird es keine Steuererhöhung und Maut geben.."


    Muahhahahahhahah...wie man das nennt, verkneif ich mir hier jetzt. :cursing:

  • Mein N47 kostet exakt 250€ im Jahr. Die Steuer wird nach Hubraum und CO2 Ausstoß berechnet.
    Ein F11 530d xdrive kostet 393€ jährlich (was für euch lächerlich niedrig sein dürfte). Der G31 ist glaube ich minimal teurer mit ca 410€, soll nach WLTP dann ca 450€ kosten

    Das ist wohl alles lächerlich niedrig für uns...
    Bei uns erfolgt die Berechnung ausschließlich via Leistung und der Grundwert steigt mit steigender Leistung:

    Zitat von Autorevue.at

    – für die ersten 24 Kilowatt ist keine Steuer zu entrichten
    – für die weiteren 66 kW (also bis 90 kW) fallen 0,62 Euro pro kW und Monat an*.
    – für die weiteren 20 kW (also bis 110 kW) fallen 0,66 Euro pro kW und Monat an*.
    – für jedes darüber hinausgehende Kilowatt fallen 0,75 Euro pro kW und Monat an*.


    Macht also bei jährlicher Zahlung für den B47 320d: 916,79€
    Bei monatlicher Zahlung steigt der Betrag um 10%...

  • Einerseits ist es ja gut wenn realistischere Verbrauchswerte angegeben werden, als bisher bei den utopischen Werten nach NEFZ.


    Aber das steuerliche Thema ist echt komplett unverständlich. Kleines Beispiel:


    Meinen 318d aus 2017 hatte ich ja von .DE nach .AT importiert. Dafür müssen wir NoVa bezahlen ("Normverbrauchsabgabe"), bei jedem Neuwagen oder importierten Gebrauchtwagen muss man zusätzlich zur MwSt. von 20% noch NoVa entrichten. Die Höhe der NoVa richtet sich nach dem kombinierten CO2 Ausstoß. Mein Auto ist mit den 18" Rädern auf 121g CO2 / km bemessen, macht 6% Nova auf den Netto-Preis, also knapp 1300 EUR NoVa vor Abschlag (noch genauer möchte ich das nicht ausführen).


    Die 2018er Modelle mit SCR Kat und Nox Speicherkat werden nach Euro 6c / WLTP eingestuft, wo das Modell mit gleichem Motor und Bereifung dann mit 129g CO2 / km gemessen wird, was mit 8% NoVa zu Buche schlägt (ca. 1700 EUR Nova). Also +400 EUR "Strafe" dafür dass der 2018er ca. nur die Hälfte an NOX freisetzt ... :fail:

  • Könnte mir durchaus vorstellen, dass mit der Einführung der WLTP Bewertung der Gebrauchtwagenmarkt einen kleinen Frühling erlebt, da ältere Modelle steuerlich nunmehr - teilweise - deutlich begünstig sind.


    Na wir werden sehen... :coffee:



    So bewertet BMW selbst das Thema: WLTP - Info Flyer


    https://www.bmw.de/content/dam…_Diesel_WLTP%20_Flyer.pdf


    Es ist schon auffällig, wie sich die Hersteller bemühen den neuen Richtlinien etwas Gutes abzugewinnen.



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    Wer seine Steuer mal selbst ausrechnen möchte, anbei der offizielle Link zum Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums


    https://www.bundesfinanzminist…fzRechner/KfzRechner.html


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    Bei bestimmten Modellen soll es zu Lieferstop / Lieferverzögerungen kommen:


    http://www.manager-magazin.de/…bgasregeln-a-1199139.html


    und


    der 8 Zylinder wird bei BMW ersatzlos gestrichen:


    https://www.auto-motor-und-spo…d-temp-varianten-entfall/


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    Auch auf die Leistung bestimmter Motoren hat die Umstellung und der Einbau des Partikelfilters insbesondere für Benzinmotoren, erheblichen Einfluss, nachfolgend am Beispiel des BMW X3 340i


    https://www.bimmertoday.de/201…fort-mit-nur-noch-354-ps/

  • Dank WLTP bzw. der nicht erfolgten Anpassung der KFZ-Steuer werden nun neuere Fahrzeuge bestraft und ältere, nicht so Umweltschonende kommen günstiger weg.

    Das mit der Umweltverträglichkeit stimmt so aber nicht pauschal.
    Durch WLTP ändert sich nur der Messwert, nicht die Abgasnorm. Wurde das Fahrzeug am 31.08. erstmals zugelassen, zahlst du nach NEFZ die Steuer und ab 01.09 nach WLTP.
    Das Fahrzeug an sich, ist aber dasselbe.


    Die Abgasnorm ist davon unabhängig und geht bei vielen jetzt auch auf 6d-TEMP. BMW hat in den kleinen Benzinern in der UKL schon seit ein paar Monaten 6d-TEMP drin.
    Das sind dann aber andere Motorvarianten oder eingebaute Partikelfilter beim Ottomotor.