Als Erstes, mein Mitgefühl an den Geschädigten.
Zweitens, um die Aussage von Gutenbb zu präzisieren...
Habe ich richtig verstanden, um den Restwert des Autos ausbezahlt zu bekommen, sollte das Auto vor dem Unfall einen Wert von ca. 12000 Euro haben, vorausgesetzt die Reparatur würde wirklich ca. 15000 Euro kosten...?
Nicht ganz, wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (also Reparatur wäre teurer als der Wiederbeschaffungswert), dann kannst Du die Wiederbeschaffungskosten für ein vergleichbares Fahrzeug (gebraucht) bekommen.
Du kannst aber auch reparieren lassen und zwar selbst dann, wenn die Reparatur 30% teurer ist als der Wiederbeschaffungswert (der Sinn dahinter ist, dass man sein Auto schätzt und mag und es schwierig wird exakt dasselbe Auto erneut zu bekommen).
Wenn der Schaden geringer als der Wiederbeschaffungswert ist, dann kannst Du nur die Reparaturkosten bekommen. Wenn Du den Schaden aber nicht beheben lässt, wird Dir die Mehrwertsteuer abgezogen, weil du ja schließlich tatsächlich keine Reparaturkosten hattest.