Beiträge von pommes

    danke staati;) genau das wollte ich auch vermeiden, aus diesem grund hab ich es bei bmw machen lassen. der fa wurde geändert, so als ob er nie welche gehabt hätte!


    also möglich ist es, aus meiner erfahrung kann ich sagen, dass es auf die werkstatt ankommt.


    ich versteh nicht wie es so unterschiede in den werkstätten gibt...


    Das wollte ja meiner auch machen aber es geht nicht ich war aber auch nur bei dem der alles so genau nimmt..... :wacko:

    Das Abbiegelicht ist doch nicht bei allen, oder?


    Ansonsten sollte man das doch irgendwie rausnehmen können, ist doch alles nur Teil der Software.


    Göran


    Laut meinem :) ist das jetzt neu beim F30 früher (E90) gabs für alles ein eigenes Steuergerät jetzt hängt alles auf einem zusammen wenn es um den "Kleinkram" wie Speigelheizung usw geht

    NJa bei mir gehnsich nicht soviele aus ^^
    2006
    fing es an mit Mamas Polo 6n BJ 1998 mit 12500km !!
    den fuhr ich bis 2008 auf 112000KM


    2008
    am 1. November war es soweit der 1. BMW
    war ein E90 320i BJ 2/2007 mit 29000km
    den fuhr ich bis zum 12. 2.2012 auf 132000km


    nebenbei fuhr ich auch mit unserem Firmenbus der 2004 gekauft wurde
    und bis jetzt 103000km oben hat , ist ein Fiat Ducato mit 115PS


    so und am 3. August 2013 war es dann soweit da kam mein jetztiges Schätzchen :love:


    Mit allen deutschen Autos bin ich bis jetzt sehr zufrieden :thumbup: , der Italiener kostete in seiner Zeit mehr an Reperaturen wie ein E90 ein E60 und ein F30 zusammen trotz der geringen Laufleistung und keiner wirklichen Strapazen :thumbdown:
    Der Polo machte auch keine Ausergewöhlichen Zicken

    Wenn dann würde ich es sowieso von jemanden machen lassen der es kann. Habe mal eine Firma angeschrieben bei denen ich den E60 LCI Tacho machen hab lassen. Mal sehen was die sagen und was es kosten würde.


    Is die in unserer "Nähe " ?

    Hab's nur gemacht damit wir Brom Ami nicht Off topic werden
    Und jammern tu ich ja nicht sondern aufklären :D


    Edit
    Wegen den Händlern
    Einmal hab ich eine BMW Werkstatt
    20km
    2 Händler 80km
    5 Händler 160km
    Alles hin und Retour
    Das is mir ne Umfrage werd :)

    Mal ein Artikel aus dem E90 Forum


    Autokauf in Österreich ist absoluter Wucher!Hab das gerade heute mit Usern aus dem Forum diskutiert und seither ärgere ich mich eigentlich darüber wie teuer es bei uns eigentlich ist ein Auto zu fahren.


    Deswegen auch hier der Fred um euch mal zu veranschaulichen was wir in Österreich für ein Auto hinlegen müssen. Bisher häufen sich nämlich die Sprüche "ihr habt ja günstigeren Sprit" und das will ich nicht so stehen lassen


    Natürlich wird die Spanne, gerade bei Neuwagen, immer größer umso teuerer und stärker Diese sind. Aber es ist nun mal so daß es schön ist ein starkes Auto(s) zu fahren und deswegen bin gerade ich jemand der durch das österr. Steuersystem arg geschunden wird *selbstmitleid hab*


    Hier mal zwei gleichwertige M3


    Einmal in Deutschland http://www.autoscout24.at/Deta…552&cd=634920181940000000
    einmal in Österreich http://www.autoscout24.at/Details.aspx?i…920181940000000


    Beide EZ 4/2011, der Deutsche mit 12600km, der Österreicher mit 25800km. Ausstattung in etwa gleich mit DKG usw. und sofort... In Österreich muß man dafür um über 18t€ (also einen Einser BMW als Vorführer) mehr bezahlen.


    UND das obwohl ein M3 in Ö nicht mal gefragt ist weil man zum Erhalten noch mal über 2000,- Euro an motorbezogener Versicherungssteuer braucht Da ist aber noch kein Cent an Haftpflicht oder Kaskoversicherung dabei. -> richtig, da wird einen schwindelig denn im Gesamten braucht man dann gut 4000,- im Jahr nur daß er mal da steht.... Da sind weder Reifen noch ein Tropfen Sprit noch sonst irgendwas gekauft worden...


    Das ist doch alles nicht mehr normal und die Finanz wundert sich dann warum immer mehr Autos in Ö mit ausländischer Nummer rumfahren. Seit einem Jahr haben sie auf diese Autos "aktion scharf" und wenn man damit erwischt wird ist´s wirklich schluss mit lustig denn die Strafen sind so hoch daß einem schon wieder schwindelig werden kann


    Also macht euch bitte nicht lustig wenn ein Österreicher in seinem Profil 318i stehen hat denn viel mehr wird bald nicht mehr möglich sein wenn man nicht in Lotto gewonnen hat




    NOVA= Norm Verbrauchs Abgabe...errechnet sich woweit ich weiß aus dem durchscnittlichen verbrauch deines Fahrzeuges und kann glaub ich zwischen 0 und 20% des kaufpreises Ligen...
    Hab ich mal so gehört...
    EDIT:
    grad gegoogelt:




    Was ist die NoVA?


    Die NoVA ist eine einmalige Abgabe die abhängig vom Verbrauch (Pkw, Kombi) oder vom Hubraum (Krafträder) als Prozentsatz vom Fahrzeugwert (Netto) berechnet und durch eine Bonus-Malus-Regelung erweitert wird.



    Die NoVA wird fällig, wenn:


    ein neuer Pkw, Kombi (auch Wohnmobil) oder ein neues Kraftrad in Österreich an den Kunden geliefert wird oder ein Fahrzeug zum ersten mal zum Verkehr in Österreich zugelassen wird. Dem entsprechend wird die NoVA unter anderem auch fällig wenn, neue oder gebrauchte Kraftfahrzeuge aus dem Ausland importiert und zugelassen werden sollen (siehe Linkbox)
    Kraftfahrzeuge als Übersiedlungsgut ins Inland verbracht und zugelassen werden sollen (Siehe Fahrzeuge als Übersiedlungsgut)
    der Grund für eine NoVA-Befreiung entfällt: Zulassung eines ehemaligen Diplomaten-, Fahrschulfahrzeugs oder eines ehemaligen Miet-, Taxi oder Gästewagens bzw. Umtypisierung (z.B. von LKW auf Wohnmobil)



    Die NoVA wird nicht fällig, wenn:
    es sich um einen Anhänger (z.B. Wohnwagen), um einen Omnibus, um einen (sowohl kraftfahrrechtlichen als auch zolltarifarischen) Lkw handelt.
    es sich um ein Elektrofahrzeug handelt (Hybidfahrzeuge sind sehr wohl NoVA-pflichtig!)
    es sich um ein Fahrschulkraftsfahrzeug, einen Miet-, Taxi oder Gästewagen, Diplomatenfahrzeuge etc. handelt (weitere Ausnahmen unter www. bmf.gv.at)
    ein Fahrzeug, das nicht zum Verkehr zugelassen werden soll (z.B. Motocrossmaschine) geliefert oder importiert wird
    Bei NoVA-befreiten Fahrzeugen kann die Zulassungsstelle unter Umständen eine Unbedenklichkeitserklärung verlangen (erhältlich beim Wohnsitzfinanzamt).
    Oldtimer: Folgende Kraftfahrzeuge gelten als Sammlerstücke von geschichtlichem Wert und sind daher von der NoVA befreit: die 30 Jahre oder älter sind und
    die einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und
    die noch im Originalzustand sind (keine wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors, usw.)
    Alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden (auch in nicht fahrbereitem Zustand).
    Ebenso jüngere Fahrzeuge, die bei einem geschichtlichen Ereignis benutzt wurden und
    Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge errungen wurden.




    NoVA-Pflicht bei Kauf eines Neufahrzeuges in Österreich:


    Der Käufer des Fahrzeuges bezahlt die NoVA beim Händler, dieser führt sie dem Finanzamt ab. Grundsätzlich sind alle Leistungen, die der Importeur bzw. der Erzeuger erbringt, NoVA-pflichtig. z.B: Sportlenkrad, Breitreifen, Sonderausstattungen (wie ABS, Airbag, Klimaanlage, Schiebedach etc.), Sondermodelle. Keine NoVA-Pflicht entsteht, wenn die Leistungen erst nach Übernahme des Fahrzeuges erbracht werden (Kriterien: individueller Auftrag, Zusatzleistung und nicht Ersatz, entsprechendes Entgelt. z.B. Autoradio, Zusatzscheinwerfer, Alarmanlage).




    NoVA-Pflicht bei Eigenimport durch Private:


    In diesem Fall ist die NoVA bei Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen abzuführen. Die NoVA ist von jener Person, auf die das Fahrzeug erstmalig in Österreich zugelassen wird, selbst zu berechnen und seit 1.1.1998 vor der Zulassung mittels Formular "NoVA 2" und Zahlschein an das zuständige Wohnsitzfinanzamt zu entrichten. Ohne Bestätigung des Finanzamtes, dass keine steuerrechtlichen Bedenken gegen die Zulassung bestehen, kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden (Siehe Eigenimport nach Österreich durch Private).








    Berechnung der NoVA


    Die fällige Normverbrauchsabgabe errechnet sich zum einen als Prozentsatz des Fahrzeugwertes und zum anderen als Bonus-Malus für CO2, NOx, etc.


    1. Steuersätze:
    1.1 Die Formel für die Berechnung des Tarifs für Pkw/Kombi lautet: Benzin-Pkw/Kombi: (MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz
    Diesel-Pkw/Kombi: (MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz
    Der Höchstsatz beträgt bei Benzin- als auch Dieselfahrzeugen 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%.



    1.2 Die Formel für die Berechnung des Tarifs für Motorräder lautet:
    (Hubraum (in ccm) - 100) x 0,02% = %-Satz
    Bei einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm beträgt der Steuersatz 0%.




    2. Bonus-Malus-Regelungen
    2.1. Bonus-Malus-Regelung CO2
    Der CO2-Malus wird ab einem CO2-Ausstoß von 161 Gramm pro Kilometer fällig. Eine Verschärfung für Fahrzeuge mit einem CO2 Ausstoß über 180 Gramm kommt ab 1. März 2011 zum Tragen. Eine weitere Verschärfung ist mit einer Senkung der einzelnen Malus-Grenzen um 10 Gramm mit 1. Jänner 2013 geplant.
    Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
    120 - 160g/km: kein Malus und kein Bonus
    ab 160 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 160 25,- Malus
    ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 50,- Malus
    ab 220 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 220 75,- Malus
    mit 1. Jänner 2013 werden die Malusgrenzen um 10 g/km reduziert
    2.2 Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe
    Benzin-Pkw mit maximal 60mg NOx/km: Bonus 200,-
    Diesel-Pkw mit maximal 80mg NOx/km und Partikel maximal 0,005g/km: Bonus 200,- . Diesel-Pkw mit Partikel-Ausstoß über 0,005g/km: Malus 300,-.
    Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff). Die Boni für alternative Antriebe, CO2- bzw. NOx und Partikel-Werte sind auf insgesamt 500,- begrenzt.



    Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 22.12.2010 festgehalten, dass die NoVA nicht als Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu werten ist. Trotzdem ist die NoVA (Grundbetrag + Bonus-Malus-Zahlungen) aufgrund einer speziellen rechtlichen Bestimmung in sämtlichen Fällen um 20 Prozent zu erhöhen.