Ja, wie ich eingangs geschrieben habe, man schaut sich vorher an was braucht man an Leistung, oder auch nicht!
Wenn hier jemand mit nem 316i gut unterwegs ist, warum nicht!
Oder das andere Extrem 300+ an PS braucht, dann soll er!
Aber eine Anlage die Serie z.B 120Pferdchen hat, auf 200 Pferde zu treiben, ist 1. nicht Gesund und
2. beweisst es die mangelnde Weitsicht
die beim Autokauf doch von Nöten ist
Beiträge von Ownshadow
-
-
Du meinst jetzt aber nicht das M-Lenkrad
-
Das Spiel ist noch nicht zu Ende
-
Seh ich auch so, reklamieren
-
Zitat
Du hast lieber harte Sachen in der Hand, gelle?LOL, sehr gut
-
Wohl kaum
-
Na denn hat ja BMW alles richtig gemacht, sorry kann ich nicht nachvollziehen.
Wirkt auf den Bildern wie Plüsch
müsste jetzt noch rose sein, dann kannst du damit auf Ken machen und du bist bei Barbie ganz weit vorn -
Zitat
Schade nur das alle die die das "alte" M Lenkrad haben auch den Airbag nachkaufen müssen.
Das ist doch dann Geldschinderei,
aber gut das man diesen " Schwachsinn" nicht machen muss
Fasst doch mal bewusst an eure Alcantara Sitzwangen ( soweit vorhanden) wollt ihr das
am Lenkrad?? Doch nicht wirklich, oder?? -
Jo, alle Änderungen am Fahrzeug für die es keine ABE gibt, sind per Einzelabnahme bei den dafür vorgesehenen Stellen TÜV/Dekra
auf ihre Verkehrstauglichkeit prüfen und eintragen zu lassen.
Wenn man das genau nimmt bedeutet das, erloschene Betriebserlaunis, das zu einer Regressnahme deiner Versicherung führt bei einem verschuldeten Unfall!
Bei Beschlagnahme des Fahrzeuges durch die StA wird nur sichergestellt das am Unfallfahrzeug keine Veränderungen mehr durchgeführt werden und ein durch die StA oder Gericht beauftragter Gutachter sich das Fahrzeug genauer anschauen kann.
Bin mir aber nicht sicher, ob ein lasierter Rückstrahler, bei einem Unfall durch überfahren einer Person z.B eine Relevanz der Untersuchung spielt,
ich glaube das nicht! -
Kommt drauf an was man für Interieurleisten drin hat!
Bei meinen Alu-Feinschliff passt das mit der originalen Spange, wie Faust auf's Auge