Beiträge von 01goeran

    In Anbetracht dessen, was du durchgemacht hast, bist Du erstaunlich sachlich, was richtig gut ist. aus meiner Sicht kannst Du das so abschicken. Eventuell könnte man das mit dem publik machen noch entschärfen und die weiteren Schritte offen halten.


    Erst wenn darauf keine ordentliche Rückmeldung kommt, würde ich den Schritt in die Öffentlichkeit erwähnen.


    Göran


    Genau so war es bei den ersten E90 mit Pirelli. Bridgestone und Michelin scheinen hier noch am unproblematischsten zu sein.


    Göran

    Folgendes steht im Paragraph 53 der StVZO:
    (4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.


    Quelle:Verkehrsportal

    Hat man ihn bei der Anfahrt oder Abfahrt angehalten, oder im stehen abkassiert?


    Wenn er dort geparkt hat und er war bei der Kontrolle nicht zu gegen, könnte er sich versuchen rauszureden, denn das fahren ohne Plakette ist nicht zugelassen, übers Parken sagt die Verordnung aber nix.


    Göran

    Ich hab bei meinem auch die Standartlenkung und kann mich nicht beschweren. Gut er reagiert nicht mehr so, wie beim E91, aber für meinen Geschmack besser als mit der Servotronic, die ich bei Probefahrten hatte.


    Göran