Du fragst, ob du es angeben musst beim Verkauf, verklagst aber gleichzeitig deinen Händler weil er es *nicht* angegeben hat?
Langsam wird die Sache komisch ...
Grüße
Sven
Sven, du hast meine frage falsch verstanden.
Ich schrieb ich muss es beim Verkauf melden das er einen Einbruchschaden erlitten hat.
Dadurch würden mir doch Nachteile wie Minderung des Kaufpreises entstehen. Damit war das gemeint.
Ich glaube es wird erst dann komisch wenn man es komisch interpretiert
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