Dämpfer der Motorhaube / Personenaufprallschutz Ablaufdatum 5 Jahre ?

  • Ich hatte jetzt den Fall, dass der TÜV das bemängelt hatte. Er hat aber den TÜV trotzdem gegeben.

    3ér GT F34 (190PS), Motor: B47, Automatik, Bj. 07/2015, km: 209.000

    Insignia (VFL) Sport Tourer Innovation 2.0 CDTI (160PS), Motor: A20DTH (LBS), Automatik, Bj. 03/2013, km: 207.000

  • Vertrau mir, wenn kein Datum drauf steht, interessiert es niemanden. Könnts gerne mal probieren, ihr denkts euch auch, dass die Prüfer, neben allen Automarken, den F3x spezifisch ins Detail kennen.

  • Natürlich kennt nicht jeder Prüfer jedes Auto mit jeder Ausstattung. Aber ich vermute mal das er Hinweise von seinem Programm auf dem Rechner bekommt, was an dem Fahrzeug spezifisch zu prüfen ist, wenn er das Fahrzeug eingibt.


    Bei meinem Prüfer ist das inzwischen das erste was er prüft (bei den Fahrzeugen die die Ausstattung haben).

  • Diese Pauschalaussagen führen doch zu nichts.


    Es gibt wie viele Tausend Sachverständige in D und Ö? Genug. Der eine bemerkt nicht, dass das faustgroße Rostloch mit lackiertem Panzertape überdeckt ist und übersieht den Sportluftfilter, der nächste bemängelt das Bändchen am Tankdeckel und einen Zahlendreher in der Typnummer der Downpipe. Genau so wird es sich auch mit den Dämpfern verhalten, manche hinterfragen das nicht weiter ohne Nummer, andere bemerken die Scharniere und legen den Wagen wegen Personengefährdung still. Der Durchschnitt liegt wie so oft irgendwo dazwischen.

  • Vertrau mir, wenn kein Datum drauf steht, interessiert es niemanden. Könnts gerne mal probieren, ihr denkts euch auch, dass die Prüfer, neben allen Automarken, den F3x spezifisch ins Detail kennen.

    Das erste was der Prüfer sich bei mir angesehen hat, waren die Dämpfer. Und da wurde er erstmal stutzig.

  • Hey Leute,


    Jetzt muss ich zu dem Thema auch nochmal kurz meinen Senf dazugeben… 😜


    Ich hatte auch einen Dekra-Prüfer, der das Ablaufdatum bei meinem E88 bemängelt hat und mich gar nicht erst durchkommen lassen wollte.


    Ich hab dann mal ein wenig recherchiert und rausgefunden, dass das Ablaufdatum gar nicht mehr relevant sein soll. Es gibt scheinbar eine „Zeitschrift“ für Ingenieure, wo die aktuellsten Regeln und Richtlinien für die Prüfer enthalten sind.


    Und genau dort gibt es eine Ausgabe, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Ich stell euch mal ein Bild rein, wo ihr im Zweifel mal schauen könnt und einem Prüfer, der sich querstellt vorlegen könnt.


    Viele Grüße