Auto von der Schweiz nach Deutschland einführen

  • Hallo liebe Forums Gemeinde.
    Ich habe schon das Forum durchsucht bin aber nicht fündig geworden.


    Ich habe mir letztes Jahr ende Juni meinen f31 gekauft. Ich wohne momentan in der Schweiz und werde aus privaten Gründen zurück nach Deutschland. Ich habe auch schon im Internet gesucht da steht das ich noch steuern auf das Auto zahlen muss, wenn ich es nach de einführe.
    Jetzt stellt sich mir die Frage ob die Steuern auf den Kaufpreis gezahlt werden müssen oder auf den aktuellen Preis? Bin ja schon ein paar Kilometer mit dem Auto gefahren also hat er ja auch einen gewissen Wertverlust.
    Hat einer von euch schon Erfahrung damit?
    Vielen Dank schon mal für die Antworten


    Gibbson

  • Soweit ich informiert bin fallen Steuern nur an, wenn das Auto weniger als 6 Monate in deinem Besitz sind, sonst ist es ein Mitbringsel und keine Einfuhr...war zumindest das was mir der Zoll mal mitgeteilt hatte auf Anfrage, da ich einen alten Mustang aus USA importieren wollte...
    "Melden Sie ihn dort 6Monate auf sich an, wenn sie eine Adresse dort haben, dann fällt EUSt. und MWSt. nur auf die Überführungskosten an..."



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    LG
    Matthias


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    Straße nass, Fuss vom Gas...
    ...Straße trocken, drauf den Socken! :du:

  • Ok super das ist schon mal ne aussage :) möchte den nämlich ungern abgeben. Wann hattest du denn angefragt ist das schon länger her oder oder war vor relativ kurzer zeit?

  • Das hatte ich auch vor kam leider nur noch nicht dazu. Hab nur gedacht da hat jemand schon Erfahrung mit.

  • War vor circa 2Jahren...war im Winter 12/13 in USA und wollte da n Mustang mitbringen, hab es dann aber doch sein lassen...würde mich da aber auf jeden Fall nochmal beim Zoll absichern...die holen das Geld schließlich überall wo sie können (vielen Dank hier an den deutschen Staat...NOT)!



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    LG
    Matthias


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  • Guten Morgen zusammen.


    Also ich habe mich beim Zoll erkundigt und kann jetzt mehr dazu sagen. Wollte euch auch teilhaben lassen, falls die Frage irgendwann nochmal aufkommen sollte.


    Es ist wie Maverick87 geschrieben hat, wenn mir das Auto schon über ein halbes Jahr gehört,was zum Glück der Fall ist, brauche ich dafür keine Steuern zahlen. Es gilt dann als Umzugsgut. Einen "kleinen" haken hat die Sache allerdings. Sollte ich auf die Idee kommen das Auto innerhalb von einem Jahr zu verkaufen dann kommen die Steuern auf mich zu. Es kann auch sein, das innerhalb von dem einen Jahr der Zoll mal mit vorheriger Anmeldung vorbei kommt um zu sehen ob ich das Auto noch besitze. Dies allerdings ist bei mir kein Thema da ich ihn ja nicht verkaufen will und ihn hoffentlich noch lange fahren kann.


    gibbson