Unterschiede in der Qualität - Vom deutschen Händler und EU Re-Import

  • der 3er wird aber nicht nur in DE gebaut

    Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld ließe sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat. Aristoteles Onassis

  • na eher unwahrscheinlich das Re-Importe aus Südafrika irgendwo in Europa landen :)


    Grüße
    Sven

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  • na eher unwahrscheinlich das Re-Importe aus Südafrika irgendwo in Europa landen :)


    Grüße
    Sven


    ...ich meine mal in Bimmerpost gelesen zu haben, daß Modelle für USA auch aus Südafrika kommen. Von daher als Re-Import aus USA mit Herstellungsland Südafrika nicht unmöglich.

  • Ich bin kein Experte für internationales Recht. Ich wäre aber sehr überrascht, wenn die gesetzlichen Regelungen bei der Gewährleistung in Europa gleichen wären.


    Z.B. das angelsächsische Recht in England ist komplett anders aufgebaut wie das deutsche Recht.

  • Moin,


    das kommt drauf an. Wenn ich in *Deutschland* eine Ware kaufe, dann gilt auch das deutsche Gesetz. Egal woher die Ware eigentlich kommt. Kaufe ich also bei einem deutschen Händler einen spanischen F30, dann gilt natürlich deutsches Recht.


    Fahre ich hingegen nach Spanien und kaufe in Spanien bei einem dortigen Händler einen F30, dann gilt spanisches Recht. Klar.


    Interessant wird es übrigens wenn der spanische Händler das Auto z.B. im Internet auch in Deutschland anbietet. Dann gilt wieder deutsches Recht :).


    Grüße
    Sven

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  • Wenn das alles so einfach wäre.


    Jetzt bietet der spanische Händler im Internet in Deutschland einen PKW and der deutsche Kunde fährt nach Spanien um das Auto zu holen und bezahlt es auch in Spanien.


    Deutsches Recht? Spanisches Recht?


    Jetzt fängt es an schwierig zu werden. 2 Anwälte gefragt und drei Meinungen bekommen;-)


    Eigentlich wollte ich nur sagen, dass man sich das alles genau überlegen soll, da es unter Umständen zu Problemen kommen könnte.
    Daher gibt es immer nur eine Einzelfallentscheidung, denn es hängt davon ab, was man sich erhofft und spart.

  • In deinem Beispiel zählt spanisches recht wenn der Kaufvertrag erst in Spanien zustande kommt und die Internet-Offerte lediglich ein Angebot war. Oder aber das, was im Kaufvertrag vereinbart wird.


    Wenn du aber das Auto "online" kaufst, "online" den Kaufvertrag unterschreibst und "online" bezahlst (wie auch immer das beim Auto gehen soll, gehen wir mal von der Theorie aus), dann gilt deutsches recht ;) Das meinte ich mit meinem Posting von gestern morgen.


    Wie dem auch sei: Wenn du das Auto IN Deutschland kaufst, dann gelten die Bestimmungen der deutschen Gewährleistung dem HÄNDLER gegenüber.


    Grüße
    Sven

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