"Einsatzgruppe Autoposer"- mich hat es nun auch erwischt...

  • Als Beispiel kann man Blutproben bei Trunkenheitsfahrten nehmen.
    Wenn jemand besoffen Auto fährt, wird eine Blutprobe entnommen.
    Wenn der Promillewert im Blut nicht erreicht wird, werden die Kosten für den Arzt (Blutentnahme) und die Analyse (Gerichtsmedizin) nicht dem Beschuldigten auferlegt und trägt das Land.
    Das ist 1:1 auch hier anzuwenden, weil Owi und Strafsachen sich wie o.g. auf die gleichen bundesweiten Gesetze beziehen.


    Wenn man sauber ist und die Weiterfahrt dann erstmal untersagt wird, kann man auch Schadensersatzanspüche geltend machen (Auto muss Zwangsgeparkt werden, Unkosten zur Abholung usw).
    Man kann auch auf Körperverletzung und Schmerzensgeld im Falle einer absoluten Null Promillemessung klagen, wenn man "clean" ist.
    Man soll zwar vor der Blutprobe einen Schrieb abzeichnen , auf dem dies ausgeschlossen wird. Dieses Schriftstück muss man aber nicht unterschreiben.
    Die Blutprobe wird aber im Verdachtsfall trotzdem genommen.
    Es sollten daher immer Name der veranlassenden Beamten und des Mediziners notiert werden-wegen der Anzeigen Zustellung