Lt. 'Qualitätsbrief' besteht innerhalb der ersten beiden Jahre ein Anspruch, sobald der Werkstattaufenthalt mehr als zwei Stunden dauern soll:
Zitat
4. Dauert die Beseitigung eines Sachmangels voraussichtlich länger als 2 Stunden, so wird der Käufer bis zum Abschluss der Reparatur wahlweise mit einer der folgenden Möglichkeiten mobil gehalten:
ein Ersatzfahrzeug aus der Modellpalette der BMW Group (falls verfügbar) für die Dauer von maximal 2 Tagen - eine oder mehrere Taxifahrten bis zu einem Gesamtbetrag von 65,– EUR
einen Hol- und Bring-Service, bei welchem der Käufer und die Begleitpersonen bis zur nächstgelegenen Anschlussmöglichkeit gebracht werden. Soweit eine Mobilitätsleistung außerhalb Deutschlands benötigt werden sollte, übernimmt der Mobile Service zudem die Organisation vor Ort. Die anfallenden Kosten werden dem Käufer erstattet.
Sind es weniger als zwei Stunden bzw. danach ist es abhängig von der Beziehung zum Händler