Muss an der Stelle schon etwas spitzfindig ausgelegt werden. Einerseits ist ein Kotflügel aus vergleichbarem Material als eintragungsfreies Ersatzteil legitim. Andererseits unterscheidet es sich in einem Punkt von der Serienoptik, sodass es eigentlich bei keinem Serienfahrzeug ein Ersatzteil sein kann, da es einfach kein exakt gleichartiges Serienteil gibt.
Vermutlich haben die Hersteller auch Recht, dass es in der Praxis zu 99% entweder nicht auffällt oder durchgewunken wird. So richtig wasserdicht ist die Begründung "Ersatzteil" aber nicht, bloß sehr bequem.
Ich denke Bonsai hat den einzigen Weg genannt, das belastbar zu klären.
Ich habe heute noch mal Info vom Tüv bekommen, wegen den "M3" Kotflügel. Der bekannte mit dem ich sonst zu tun habe ist aus dem Urlaub zurück. Er hat extra noch mal mit einer übergeordneten Abteilung die speziell nur für technische Abnahmen zuständig ist, rücksprache gehalten.
Also Kotflügel ist definitiv eintragungspflichtig, wegen dem Luftausschnitt. Den Kotflügel würdest so gar Eingetragen bekommen, weil aus Blech. Das Hauptproblem wäre aber die Kunstoffblende für den Luftschlitz. Kein Materialgutachten = keine Eintragung.
Wollte ich nur noch mal hier rein schreiben für die Nachwelt.
Entschieden hat sich mein Sohn ja schon für den original Kotflügel.