Unterschrieben hab ich Dienstag. Ich wollte es eigtl Bar bezahlen. Es war ein BMW Vertragspartner in NRW und das Auto hatte kein Premium Selection
Ja also juristisch gesehen sind hier einige Aussagen absolut nicht korrekt.
Du hast bei einem ordentlichen Kaufvertrag, keine Möglichkeit zurück zutreten, wie man es jetzt zum Beispiel von online Bestellungen kennt. Hier ist der Hintergrund schnell erklärt warum bei Online Bestellungen diese Möglichkeit immer existiert: Du kannst die Ware nicht in die Hand nehmen und anschauen.
Jetzt aber zu dir:
Bei einem Kaufvertrag mit einem BMW Autohaus sind natürlich alle Türchen geschlossen und die Verträge sehr wasserdicht. Einzig wenn der Händler dich arglistig Täuscht kommst du aus dem Vertrag. Dies liegt z.B. dann vor wenn das Auto statt 20.000 Km schon 120.000 Km auf der Uhr hat und der Tacho manipuliert wurde.
Die anstehenden Reperaturen sind nach deiner Aussage nicht Bestandteil (schriftlich) vom Kaufvertrag und daher für den Verkäufer nicht bindend.
Bist du dir sicher, dass du einen Kaufvertrag ODER vielleicht doch nur due verbindliche Bestellung unterschrieben hast? Hier gibt es mehrere Möglichkeiten rauszukommen, wenn es nur eine Bestellung war.
Wenn im Kaufvertrag lackieren steht, langt austupfen nicht. Hier muss der Händler nachbessern.
Mein Tipp:
Mit dem Verkäufer brauchst du schon gar nicht mehr reden- der wollte dich einfach nur über den Tisch ziehen. Als nächstes kommt dann der Verkaufsleiter, wird aber nicht viel besser sein.
Geh am Montag zum Filialleiter und sprech du ihn auf die Umstände an- das ist der Beste Weg um vielleicht eine Einigung zu erzielen. Das Auto hast du mit deiner Unterschrift auf dem KAUFVERTRAG(?) schon am Dienstag gekauft. Herzlichen Glückwunsch! Es gehört dir!
Und das ist nun mal so. DU bist geschäftsfähig und wenn DU was unterschreibst ist es bindend.