Nur mal zur Ergänzung:
es handelt sich um 2 verschiedene Gutachten für eine Felge (einmal 7,5x16ET 37 und 7x16ET 35) in identischem Design. In beiden steht bei "Fahrzeugtyp" der 3K drin und bei "Betriebserlaubnis" e1*2007/4*0315*...
Entscheidend für die Zulässigkeit ist die Bemerkung unter "Auflagen" in der letzten Spalte. Die sollte der Threadersteller mal kontrollieren. Denn da ergeben sich die Unterschiede, ob zulässig oder nicht.