Der TÜV-Mensch nannte mir folgende Berechnungsmethode (Faustformel):
Zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht dividiert durch drei gleich Mindest-Traglast einer Felge
Begründung: Der Wagen kann oft auf 3 Räder stehen.
Beispiel am Prelude:
zul.GG = 1.490 kg
zul. Achslast vorn und hinten jeweils 750 kg
Traglast der Felge: 1.490 kg : 3 = 497 kg
(Bei deiner o.g. Berechnung wäre die Traglast 750 : 2 = 375 kg - ein deutlicher Unterschied!)
Laut TÜV-Räderkatalog für den o.g. Prelude haben über 95 % der zugelassenen Felgen eine Traglast von über 450 kg, der Rest liegt zwischen 430 und 450 kg.
Frage mal den TÜV nach den genauen Werten für die Berechnung.