Beiträge von NoSilentRunning

    Nach 8000km sehr sportlicher Fahrweise und einigen Runden auf dem Flachkurs zeigt meine CCB eine Restlaufzeit von VA 240.000km und HA 260.00km.
    Im reinem Straßenverkehr ist die Anlage eh nicht kleinzukriegen und wenn ich dann jeden Tag auf dem HHR gehe, dann muss ich was ersetzten und bevor die Scheiben unters Mindestgewicht rutschen, gehen Minimum 1 x neue Beläge.Wenn alles runter ist könnte man bei Leebmann eine komplette Anlage für 12.000,- ordern - oder einfach für einen Tausender je Scheibe diese mit Garantie aufbacken lassen.Wenn mir das immer noch zu teuer ist, gehe ich VA auf die 400er Stahlscheibe vom M5 und HA die OEM 380er Stahlscheibe - passt alles Plug & Play, habe dann zwar ein paar Kilo mehr, aber immer noch eine 6 bzw. 4 Kolben Brembo :)


    Kurzum, wie immer gilt; Man sollte sich vorher gut informieren - letztendlich muss man ja auch selber entscheiden :thumbup:

    Ich klinke mich nochmal ein. Vorgeschrieben ist die normale Fahrstufe, bei BMW also 'Comfort'. Es sind schlichtweg laxe Vorschriften.
    Auch das Schaltverhalten der Automatik ist hierauf abgestimmt - in der 'normalen' Fahrstufe reagiert sie einfach 'träge' um die Lautstärke zu reduzieren. Aber wichtig!: Sie macht das immer in diesem Fahrzustand - und nicht nur während der technischen Abnahme (was Betrug wäre - siehe VW). Und deswegen ist das auch 'legal' - hier wird kein Schlupfloch sonder ein Schlupfozean ausgenutzt - den der Gesetzgeber erst Mitte 2016 trocken gelegt hat.


    Jo, klingt sinnvoller. Dann ändere das doch, bei der Gelegenheit kannste aus dem "Model" ja auch wieder ein Modell machen. ;)


    Ich habe Softwarestand gewählt weil man in der Regel weiß wann das Fahrzeug das letzte Mal ein Update bekam. Umbaudatum ist insofern gegeben, dass es entweder der Tag des letzten Updates ist, oder der Umbautermin ist nicht wichtig, da später ein Update gemacht wurde - davon ausgehend dass die Hardware gleich geblieben ist über die Verbaudauer des MPPSK. ;)


    Tabelle in Post 1 ist die aktuellste, da steht auch "Modell" :thumbsup:


    Edit: Mod63: Stimmt jetzt dein I-Level 16-11-502 oder dein Updatedatum 08/16?

    ...wenn denn bei der Homologation alles mit rechten Dingen zuging - sonst haben "Herr Böhm", der TÜV, BMW und wir ein Problem - genau so wie VW, das KBA und der Kunde auch! Auf dem Papier war da auch alles "sauber"!


    VW hat die Vorschriften umgangen und damit betrogen.


    BMW hat die laxen Vorschriften genutzt - moralisch streitbar, rechtlich korrekt.


    //NSR out

    Das mit dem Cayenne ist Quatsch. Der Spiegel hat die Batterie leer laufen lassen und das Fahrzeug ist in den Batterie-Laden-Modus gegangen. Einfach mal das entsprechende Video anschauen. Leider traut sich Porsche nicht groß zu widersprechen, da sie den allgemeinen Miese-Recherche-Journalismus-Shitstorm fürchten. Einfach mal mit den richtigen Ingenieuren reden, und nicht der Sensationspresse ;) Außerdem - das Band für die jetzt "stillgelegte" Cayenne Generation steht seit Monaten still - weil demnächst der neue rauskommt. TL;DR: "Und die bei Porsche so: so what?!"


    Zitat

    Das ist Blödsinn - nirgendwo in der alten EU Richtlinie stand dass eine Abgasanlage durch adaptive Maßnahmen überhaupt lauter werden darf, es gibt offiziell keine "adaptive Freigrenze"!


    Stimmt, es stand drin was TheBMW geschrieben hat. Es wurde spezifiziert wo sie NICHT laut sein darf. Wenn der Bereich außenrum nicht definiert ist - dumm gelaufen für die Zulassungsstelle!


    Mit der neuen Richtlinie wurde das berichtigt, das war auch das Problem von AMG - sie sind mit der Klappenanlage für den damals C450 - mittlerweile C43 AMG genannt - nicht rechtzeitig fertig geworden. Einem Freund haben sie damals die Klappenanlage sogar nachträglich aus der Bestellung gestrichen :rolleyes:


    Edit: C400 muss natürlich C450 heißen... den Zwischenschritt "C 450 AMG" hab ich mal weggelassen...

    Nein, was bei VW abgeht ist Betrug, da sie den Prüfstand erkennen und dann die Abgasreinigung nicht abschalten wie sie es im Normalbetrieb tun. Unsere Anlagen halten die Grenzwerte im vorgeschriebenen Bereich immer ein - dass die Prüfmethode ein Witz ist, heißt nicht dass es illegal ist!

    Falsch. Nur wenn das Auto geleast ist. Wenn es mir gehört und BMW will etwas ändern was ich nicht will, muss ich das nicht tun. Und wenn doch, kann ich eine Entschädigung verlangen - da ich das Produkt aufgrund von Eigenschaften gekauft habe, die es dann nicht mehr hat.


    Und gegen eine europäische Zulassung (EG Nummer) ist auch das deutsche KBA machtlos - warum nur wurde der 135i ESD in den Niederlanden 'homologiert' :rolleyes: