Beiträge von Piwi87

    Die Sportlenkung ist aber nur aktiv wenn Du im Sportmodus bist ... im Comfort hast Du ja dauerhaft denselben Anschlag ... zumindestens kenne ich es so


    Das stimmt so leider nicht. Die Variable Sportlenkung ist zwar keine Aktivlenkung, wie man sie früher kannte, wo die Übersetzung im Lenkgetriebe verstellt wurde.
    Aber die Variable Sportlenkung ist fix eingebaut und mechanisch realisiert.
    Nur die Unterstützung des Elektromotors ist abhängig vom Fahrmodus und kommt dir daher im Sportmodus direkter vor.
    Diese Funktion hat die serienmäßige Servotronic auch, nur hier ist der Einschlag der Räder über den gesamten Bereich von links nach rechts konstant.
    Bei der 2VL variiert er. Um die Mittenlage ist er falcher, gegen links und rechts jeweils steiler.


    Die Gängigkeit der Lenkung ist bei der 2VL aber unabhängig vom Fahrmodus immer gleich.

    Ist der F33 irgendwie deutlich länger vom Radstand als der E93 oder so?
    Mit meinem E93 konnte ich ohne Aktivlenkung bequem in einem Zug die 180°-Kehre zur Ausfahrt fahren, bei meinem F33 bekomme ich es trotz Aktivlenkung nur mit Zurücksetzen hin...

    An der Lenkung liegt es nicht, sondern an deinen zwei zusätzlich angetriebenen Vorderrädern. Dadurch vergrößert sich der Wendekreis.

    Wenn ich das hier kaufe kann ich 2 jahrelang kartenupdate durchführen? Muß ich dann noch freischaltcode extra kaufen?
    Und welche Karte kann man denn runterladen?

    Der Freischaltcode wird nach dem Kauf im Connected Drive Portal angezeigt und sollte m. W. dort auch sichtbar bleiben, solange diese zwei Jahre laufen.
    Die Karten werden dann auch dort zur Verfügung gestellt. Es sind die gleichen Karten, die jetzt drauf sind. Also die Europa Version.

    Ist das nur beim LCI freizuschalten oder auch bei älteren Modellen?


    Danke.

    Das überarbeitete Steuergerät wurde erst mit LCI offiziell eingesetzt. Und dann müsste die Funktion ohnehin aktiv sein.


    Damit es funktioniert benötigt es aber auch die Ultraschallsensoren seitlich hinten. Der Pre-LCI hatte ja in Verbindung mit Parkassistent nur die Seitensensoren vorne.


    Und ich meine, dass auch die Headunit High 2 erforderlich ist. Da war irgendwas, aber letztes weiß ich nicht genau.

    Wenn man den Parkassistenten hat, hat man zusätzlich zur PDC Anzeige vorne und hinten noch einen seitlichen Flankenschutz, der bspw. in Parkhäusern überwacht, ob du mit der Seite einen Pfeiler mitnimmst. Ich glaub dafür hat man je Seite 2 extra Sensoren, kann mich aber auch täuschen...

    Das ist so richtig.
    Beachten muss man dabei nur, dass der Flankenschutz anhand der Fahrkurve (Lenkradstekkung) und der Zurückgelegten Wegstrecke berechnet wird, da die Seitensensoren nicht die gesamte Fahrzeuglänge abdecken.


    Kann es auch bestätigen, v.a. nach dem ich NBT und NBT Evo nacheinander testen konnte.

    Ziemlich zuverlässig kommt die Animation, wenn das Auto verschlossen ist und schläft.
    Dann aufsperren, sofort Tür auf, reinspringen und die Zündung an. Dann siehst du es.
    Am besten vorher den Sitz ganz zurück, dass man wirklich schnell drin ist.


    Wenn du auf das Auto zugehst, schon mal aufsperrst oder gar vorher den Kofferraum öffnest, dann kriegst du das Logo nicht mehr zu Gesicht, dann läuft das Evo schon lange.

    Der MSA Schalter ist kein Can Device sondern ist mit dem FEM über den Kabelstrang I-Tafel verbunden.
    Schaltplan hab ich nicht zur Hand, aber sechspolig erscheint mir ein bisschen wenig, wenn ich mir vorstelle, dass er selbst beleuchtet ist, eine LED für die MSA Anzeige hat, einen Taster für MSA und dann noch Start-Knopf selbst.
    Das müsste min. 7 Adern geben, wenn man bestimmte Sachen gemeinsam nutzt.

    Frage zu den PUMAs:
    Fahrzeug ist seit April aus der Werksgarantie raus, nun kommt was zum Vorschein wofür eine PUMA besteht.
    Zu welchen Lasten geht das nun? Erfordert dies einen Kulanzantrag zuhanden BMW?


    Dankeschön,
    CHBimmer


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    Zunächst gibt BMW keine Werksgarantie auf Neuwagen.
    Es ist der Händler mit denen ein Gewährleistungsverhältnis besteht. Das müsste in der Schweiz genauso sein, wie in Deutschland.
    Aber das ist zunächst nicht so wichtig.


    Wenn eine PuMA-Maßnahme für ein Fehlerbild besteht, kommt es auf die Maßnahme indivduell an, welche Konditionen gelten. Pauschal ist das schwierig.
    Manchmal greift eine PuMA-Maßnahme auch im fünften Jahr noch, wenn der Fahrzeughalter schön im Service bei BMW war und auch sonst das Fahrzeug nicht übermäßig gestresst hat.


    Wenn die PuMA-Maßnahme nicht greift, dann wird ein Kulanzantrag gestellt und BMW entscheidet dann über die Ausgestaltung. Da gibt es dann aber nicht nur ja oder nein, sondern ggf. auch eine Beteiligung oder die Übernahme der Teile, usw. Worum geht es denn?