so drollig der Thread
Finde ich auch.
...ich glaube wir lassen es dabei, wie der Gesetzgeber das sieht werden wir möglicherweise bald sehen, meine Interpretation dazu habe ich kundgetan, die ist aber natürlich nicht verbindlich bzw. maßgebend.
Im Sinne der Gesetzgebung ist ein Umgehen der definierten Grenzwerte und Erhöhen der Fahrzeugmaximallautstärke durch eine technische Einrichtung sicherlich nicht.
Wie der Gesetzgeber das sieht, kann man bei den Abgasen verfolgen: Die Definition eines Prüfzyklus bedeutet nicht, dass die Autos nach Verlassen des Prüfstands machen dürfen, was sie wollen. Wo der Gesetzestext eine Lücke hat, dürfen Gerichte entscheiden, und ich würde nicht auf die Klappen wetten.