Habe vergessen zu erwähnen, dass unser Gutachter selbstständig ist & daher Begutachtungen ohne Angabe von Gründen ablehnen darf. (Also nicht dem Fahrzeug die Zulassung verwehren, sondern die ganze Begutachtung gar nicht erst durchführen).
Wenn ich mich nicht irre, dann sind TÜV & Dekra gesetzlich zur Begutachtung verpflichtet.
Aber bei vielen Dingen gibt es einen Ermessensspielraum für den Gutachter. Bei der Lärmemission gibt es ein gesetzlich bindendes Verfahren (Fahrgeräuschmessung). Ich zweifel sehr stark an, ob das überhaupt (& dann noch korrekt) von allen(!) TÜVlern überprüft wird. Schließlich sagt ja das Teilegutachten aus, dass alles bereits ordnungsgemäß und legal überprüft wurde ..
Bin aber kein Rechtsexperte. 