Beiträge von _SR_

    Auch wenn mir das Ergebnis nicht gefällt -der getriebene Aufwand ist schon heftig.


    Wer übrigens mal echten Car Porn erleben will: Es gibt einen 90 Seiten langen Thread wo ein Skandinavier eine E46 Limo bis ins letzte Detail zu einem M3 umbaut - das ist ähnlich lecker.


    Grüße
    Sven

    Wenn du irgendwelche für die Fahrt relevanten Funktionen abschalten willst: Überleg mal, ob das so klug ist wenn du nicht weisst in welchem Zustand das Auto gerade ist. Wenn der Dieb z.B. gerade überholt und du in dem Moment die Benzinpumpe abschaltest könnte es Totalschaden und Tote geben.


    Grüße
    Sven

    Ist doch eindeutig?


    " Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. "


    DIESE Beifahrerplätze - da steht nichts davon, daß das nur notwendig ist wenn du die wirklich verbauen willst.


    "DIESE" bezieht sich auf den Satz davor: "Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein."


    Und das dürften heutzutage so ziemlich alle Beifahrerplätze sein :).


    ist doch wie die Warnaufkleber bei Winterreifen und deren Höchstgeschwindigkeit. Muss vorhanden sein - egal ob du jemals vor hast so schnell zu fahren.


    Interessant ist übrigens das Wort "betriebsbereit" - wenn du den Beifahrerairbag deaktivierst darfst du dort die Sitze verbauen (dafür gibts ja die Deaktivierung), und dann könntest du den Aufkleber legal abknibbeln :).


    Grüße
    Sven


    Grüße
    Sven

    StVZO §35a: Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, >


    StVZO §35a Absatz (8):


    (8) Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.

    Doch ist wichtig, strenggenommen erlischt die Betriebserlaubnis.


    Aber mal ehrlich, gibt es irgendjemanden der deswegen schonmal in einer Polizeikontrolle Probleme hatte oder den TÜV verweigert bekommen hat?


    Grüße
    Sven