Mal abgesehen davon, dass es keine Garantie sondern eine Gewährleistung ist, hilft so eine lapidare Aussage seitens des Freundlichen gar nichts.
Ich denke man müsste schon direkt München (am besten Schriftlich) kontaktieren und fragen ob und wenn ja was denn genau von der Gewährleistung/Kulanz ausgeschlossen ist.
Denn mir wurde z.B. trotz Per4mance Abgasanlage (die ja durch ihre Art auch Einfluss auf den Staudruck hat und auch keinen Hehl daraus macht, dass der MSD nicht mehr vorhanden ist) der Elektrolüfter getauscht und ein Softwareupdate durchgeführt. Natürlich ohne einen Cent Zuzahlung von mir
Wichtig ist der kausale Zusammenhang, und auch nur da kann die Gewährleistung eingeschränkt werden.
Bei einer Downpipe würde ich mich gedanklich von jeglicher Gewährleistung auf den Antriebsstrang verabschieden - das Argument wird immer "Mehrleistung, dadurch Überbelastung, dadurch Schaden" lauten.
Wenn aber z.B. das Navi kaputtgeht oder das Schiebedach klemmt ist die Gewährleistung nicht beeinflusst - ich würde es per Anwalt drauf ankommen lassen.
Und in der Tat hat BMW noch nie eine Garantie in Deutschland auf Neuwagen angeboten - es war immer nur eine, wenn auch erweiterte Gewährleistung. Kleiner, feiner Unterschied bei so Spitzfindigkeiten wie einer Downpipe.
Grüße
Sven