Moin,
hatte genau das gleiche - Auffahrunfall, Schuldfrage klar, gegnerische Versicherung zieht vom BMW-Kostenvoranschlag mehrere hundert Euro ab wegen Hinweis auf eigene Werkstatt, keine Vertragswerkstatt etc...
Wie Micha schon schrieb: Das ist rechtens - im Zweifel musst du nachweisen, daß das Auto bei BMW gewartet wurde und du demnach weiterhin bei BMW auch reparieren lassen willst, wobei es da natürlich eine große Grauzone gibt.
Bin dann in deren Filliale und habe gesagt das die jetzt zwei Möglichkeiten haben: Entweder sie zahlen die komplette Summe des Gutachtens oder sie zahlen die komplette Summe des Gutachtens, und zusätzlich die Kosten des Anwalts den ich nehmen werde.
Haben die mich anggegrinst und gemeint, viel Spaß mit dem Anwalt.
Naja, lange Rede kurzer Sinn: 4 Wochen später war die Differenz dann auch überwiesen.
Insofern ist der Verweis auf den Anwalt mehr als richtig - ohne bewegen sich die Versicherungen keinen Milimeter.
Grüße
Sven