Leasingauto: Müssen alle Rückrufe etc. mitgemacht werden?

  • Hallo,


    ich habe seit 12/12 diesen F30 geleast.
    Ich bin damit höchst unzufrieden und sitze nurnoch die Leasingzeit ab.
    Nun hat mich aber die Niederlassung München immer mehr genervt, geballte Inkompetenz trifft auf schlechten Kundenservice, aber das ist ein anderes Thema.


    Ich habe allerdings gar keine Lust mehr, mich noch um dieses Auto zu kümmern. Und schon gar nicht, mich weiter mit BMW rumzuärgern.


    Daher meine Frage: muss ich wirklich alle Rückrufe etc. mitmachen?
    Z.B. die Durchlauftüllen und den Korrosionsschutz, die anlaufenden Xenons und die fleckigen Fenstergummis stehen noch aus. Sitze wurden 3x gemacht, Hupe, Schlüssel, Tankklappe, lautes Gebläse etc. wurden auch schon gemacht. Die Haarrisse in den Favoritentasten und die knarzenden Armaturen interessieren mich nicht mehr.


    Weiß da jemand Bescheid?

  • Da das Auto dir nicht gehört musst du das mit der Leasinggesellschaft abklären - aber ich gehe davon aus das du dazu verpflichtet bist.

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • Was meinst Du mit den Xenons? Beschlagen durch Feuchtigkeit ???

  • Was meinst Du mit den Xenons? Beschlagen durch Feuchtigkeit ???


    Die beschlagen von Innen mit Feuchtigkeit, ja.
    Allerdings reicht die Hitze um nach ca. 15 Minuten Fahrtzeit wieder alles zu trocknen.

  • Ich verstehe die Aussage nicht...vieles deiner aufgeführten Dinge werden eh nur gemacht, wenn DU dich bei BMW meldest. Beim F30 gibt es keinen Rückruf wg. der Gummis, Favouritentasten oder Xenon.

  • Zitat

    Ich verstehe die Aussage nicht...vieles deiner aufgeführten Dinge werden eh nur gemacht, wenn DU dich bei BMW meldest. Beim F30 gibt es keinen Rückruf wg. der Gummis, Favouritentasten oder Xenon.


    Stimmt, das sind Mängel die fast alle haben ( wissen wir aber nur, weil wir hier im Forum so gut vernetzt sind ;) )
    Die aber nicht zu einer Rückrufaktion gehören!

  • Das ist mir bewusst.
    Ich meinte das mit "etc.", weil das auch Mängel sind, die man beheben könnte.
    Es gibt zwar keinen Rückruf dazu (da ja nicht wichtig), aber es wird auf Gewährleistung getauscht.


    Und wenn ich bei Leasingrückgabe dafür zahlen muss, dann würde ich es vermutlich machen lassen. Deswegen habe ich es mit dazu erwähnt.


    Ich werde mich diesbezüglich wohl mit BMW in Verbindung setzen.