Vertragshändler arglistig Reparaturen verschwiegen - Hilfe!

  • Ob das Dach nachlackiert wurde bekommt jeder Sachverständige heraus. Ein Ausdruck der Reparaturhistorie schadet sicher nicht. Allgm. reagieren solche Leute erst auf ein Anschreiben vom Anwalt adäquat. Eine Drohung mit demselben und Fristsetzung hinsichtlich einer Antwort hilft manchmal auch schon. (Nicht per E-Mail, sondern per Einschreiben mit Rückschein)
    BMW kümmert sich um solche Sachen nicht. Das musst du mit dem Verkäufer/Händler klären.
    20% halte ich persönlich für zuviel.
    Wenn im Vertrag eindeutig festgehalten ist, daß nicht nachlackiert wurde ist die Rechtslage eindeutig.


    Gruß Mario

  • Warum wollen alle immer eine rechtschutzversicherung?


    Wenn im vertrag nicht nachlackiert steht, aber nachlackiert wurde hast du doch wenns zum verfahren kommt immer schon gewonnen und die gegenseite trägt die anwaltskosten.
    Kommts vorher zu ner einigug musst du das halt reinverhandeln



    Getapatalked vom Eier-Phone

  • Das Dach ist leider nun foliert. Dabei kam es auch raus.
    Was die ganze Sache nun auch etwas schlimmer macht.
    Mit Lackdickenmessung wird es also vermutlich schwer. Abnehmen möchte ich die nun auch ungern.


    Die Frage ist halt, ob München die Historie offiziel "rausrückt", wenn ich "betrogen" wurde. Die Frage ist also, wie kommt man nun an die Historie ran, so dass sie auch als Beweis gilt. Sie zeigt ja auch dann, dass es schon vor meinem Kauf der Fall war.
    Auf der anderen Seite denke ich, dass der Zentrale sicher auch nicht ganz unwichtig ist, wenn die Kunden bei den Vertragshändlern gelinkt werden. Wenn ich z.B. bei meinem örtlichem Händler bin, gibt er mir den Hinweis, falls ich einen Anruf aufgrund einer Reparatur, aus München bekomme ich doch bitte ein gutes Wort einlege solle. Ganz unwichtig scheint das also nicht zu sein.


    Mit einem Anwalt zu drohen, ohne dass man vielleicht einen hat, halte ich eher auch für schwierig. Ich denke mal das wissen auch viele Leute, dass manches einfach nur leere Drohungen sind. Klar könnte ich einen Anwalt beauftragen. Die Frage ist nur ob sich das lohnt vom Finanziellen/Erfolg.


    Der Hinweis mit dem Rechtsbeistand des ADAC' ist vielleicht nicht ganz verkehrt.


    Ansonsten sind 20% sicherlich eine Hausnummer. Aber wie geschrieben, ich hätte das Fahrzeug vermutlich dann so nicht ausgewählt, oder halt für günstiger. Zudem entsprechen Forderungen nicht immer dem Endergebnis. Aber man muss sich vielleicht auch annähern und brauch dafür einen Spielraum. Ist aber schwierig, wenn sich der Händler noch nicht einmal darauf einlässt oder zumindest antwortet. Obwohl er genau weiß, was für ein Fahrzeug er mir da verkauft hat....

  • Entweder du kennst dich in vertraglichen dingen selber gut genug auf und kannst ein deutliches juristisches schreiben (ohne paragraphen aber dass halt deutlich wird, dass du weißt wovon du sprichst) aufsetzen oder du brauchst einen anwalt.


    Anders wirst du da nicht weiter kommen.


    Und im zweifel muss die folie runter. Wenn du recht hast musst der händler eh ne neue bezahlen.


    Achja und man muss ja nicht mim anwalt drohen, man "hält sich halt weitere schritte vor".


    Ich würde aber immer reinschreiben, dass du an einer "gütlichen einigung interessiert bist".


    Achja und 20% kannst du dir glaube ich gütlich oder nicht gütlich abschminken.


    Gibt doch irgendwo so richtsätze, was die wertminderung im verhältnis zum schaden ausmacht. (Halt das, was man von ner versicherung ebenfalls bekommen würde)



    Getapatalked vom Eier-Phone