Mein Anwalt hat mir gesagt das der Händler eine Offenbarungsprflicht gegenüber dem Kunden hat. Diese wurde verletzt.
Außerdem gab es einen ähnlichen Fall und die Richter setzten es gleich wie ein Unfallschaden:
Link :
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https://autokaufrecht.info/2010/11/ruecktritt-vom-kfz-kaufvertrag-wegen-erheblicher-diebstahlschaeden/
Möchte jetzt nicht dazwischengrätschen, aber ist ein Einbruchschaden wirklich ein meldepflichtiger Unfallschaden?
Grüße
Sven