HILFEE!!! Autohaus macht Stress

  • http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html


    Die gesetzliche Einräumung des Widerrufsrechts muss demnach ausdrücklich eingeräumt werden. Okay, also nehme ich meine Aussage zum Teil zurück.


    Dann muss der TE in jedem Fall zum Anwalt und die Möglichkeit auf Widerruf prüfen lassen.


    Wieder was dazu gelernt!

  • Und wieso muß man zu ein & derselben Sache 2 Threads eröffen ?


    Kaufberatung 320d


    Tritt so schnell wie möglich schriftlich vom Kaufvertrag zurück (die schon erwähnten 14 Tage), Bestätigung dafür aushändigen lassen ... das Getöse, von wegen viel rein gesteckt zur Aufbereitung ist doch nur Druck machen seitens des Händlers. Zusätzlich würde ich bei der Kundenbetreuung anrufen.
    Du willst doch nicht allen Ernstes dieses Auto bei so einem Händler kaufen ?
    Nach der Kündigung würde ich erst mal abwarten, was passiert ... einen Anwalt kannst Du dann immer noch einschalten. Wenn's zu sehr verunsichernd ist, kannst Du Dir im Vorfeld nach Schilderung Deines Falles eine Rechtsberatung einholen.


    Direkterweise muß ich sagen, auch selber ein bisschen schuld an der ganzen Sache ... solche Verträge unterschreibt man nicht auf blauen Dunst & mündliche Aussagen hin !


    Ansonsten kann man sich in nem Forum sicher auch bei solchen Dingen einen Rat holen, aber letztendlich sind wir alle BMW-Verrückte & keine Anwälte oder Gesetzeskenner (wie man mit dem 14-Tage-Recht sieht) ... also ab zum Anwalt, der Rest hier bringt Dich nicht wirklich weiter.

  • Wie schon geschrieben existiert kein allgemeines Rücktrittsrecht von Kaufverträgen.


    Grüße
    Sven

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  • Direkterweise muß ich sagen, auch selber ein bisschen schuld an der
    ganzen Sache ... solche Verträge unterschreibt man nicht auf blauen
    Dunst & mündliche Aussagen hin !Damit hast du zwar recht aber man geht halt nicht immer vom schlimmsten aus.Ich bin auch schon mal reingelegt worden. ;(


    Zaunkoenig

  • Und wieso muß man zu ein & derselben Sache 2 Threads eröffen ?


    Kaufberatung 320d


    Tritt so schnell wie möglich schriftlich vom Kaufvertrag zurück (die schon erwähnten 14 Tage), Bestätigung dafür aushändigen lassen ... das Getöse, von wegen viel rein gesteckt zur Aufbereitung ist doch nur Druck machen seitens des Händlers. Zusätzlich würde ich bei der Kundenbetreuung anrufen.
    Du willst doch nicht allen Ernstes dieses Auto bei so einem Händler kaufen ?
    Nach der Kündigung würde ich erst mal abwarten, was passiert ... einen Anwalt kannst Du dann immer noch einschalten. Wenn's zu sehr verunsichernd ist, kannst Du Dir im Vorfeld nach Schilderung Deines Falles eine Rechtsberatung einholen.


    Direkterweise muß ich sagen, auch selber ein bisschen schuld an der ganzen Sache ... solche Verträge unterschreibt man nicht auf blauen Dunst & mündliche Aussagen hin !


    Ansonsten kann man sich in nem Forum sicher auch bei solchen Dingen einen Rat holen, aber letztendlich sind wir alle BMW-Verrückte & keine Anwälte oder Gesetzeskenner (wie man mit dem 14-Tage-Recht sieht) ... also ab zum Anwalt, der Rest hier bringt Dich nicht wirklich weiter.


    Und wieso muß man zu ein & derselben Sache 2 Threads eröffen ?



    Und wieso muß man zu ein & derselben Sache 2 Threads eröffen ?


    Kaufberatung 320d


    Tritt so schnell wie möglich schriftlich vom Kaufvertrag zurück (die schon erwähnten 14 Tage), Bestätigung dafür aushändigen lassen ... das Getöse, von wegen viel rein gesteckt zur Aufbereitung ist doch nur Druck machen seitens des Händlers. Zusätzlich würde ich bei der Kundenbetreuung anrufen.
    Du willst doch nicht allen Ernstes dieses Auto bei so einem Händler kaufen ?
    Nach der Kündigung würde ich erst mal abwarten, was passiert ... einen Anwalt kannst Du dann immer noch einschalten. Wenn's zu sehr verunsichernd ist, kannst Du Dir im Vorfeld nach Schilderung Deines Falles eine Rechtsberatung einholen.


    Direkterweise muß ich sagen, auch selber ein bisschen schuld an der ganzen Sache ... solche Verträge unterschreibt man nicht auf blauen Dunst & mündliche Aussagen hin !


    Ansonsten kann man sich in nem Forum sicher auch bei solchen Dingen einen Rat holen, aber letztendlich sind wir alle BMW-Verrückte & keine Anwälte oder Gesetzeskenner (wie man mit dem 14-Tage-Recht sieht) ... also ab zum Anwalt, der Rest hier bringt Dich nicht wirklich weiter.


    Und wieso muß man zu ein & derselben Sache 2 Threads eröffen ?

    Weil er heute erst gesagt hat das ich aus der sache nicht rauskomme.


  • Unterschrieben hab ich Dienstag. Ich wollte es eigtl Bar bezahlen. Es war ein BMW Vertragspartner in NRW und das Auto hatte kein Premium Selection


    Ja also juristisch gesehen sind hier einige Aussagen absolut nicht korrekt.
    Du hast bei einem ordentlichen Kaufvertrag, keine Möglichkeit zurück zutreten, wie man es jetzt zum Beispiel von online Bestellungen kennt. Hier ist der Hintergrund schnell erklärt warum bei Online Bestellungen diese Möglichkeit immer existiert: Du kannst die Ware nicht in die Hand nehmen und anschauen.


    Jetzt aber zu dir:
    Bei einem Kaufvertrag mit einem BMW Autohaus sind natürlich alle Türchen geschlossen und die Verträge sehr wasserdicht. Einzig wenn der Händler dich arglistig Täuscht kommst du aus dem Vertrag. Dies liegt z.B. dann vor wenn das Auto statt 20.000 Km schon 120.000 Km auf der Uhr hat und der Tacho manipuliert wurde.


    Die anstehenden Reperaturen sind nach deiner Aussage nicht Bestandteil (schriftlich) vom Kaufvertrag und daher für den Verkäufer nicht bindend.


    Bist du dir sicher, dass du einen Kaufvertrag ODER vielleicht doch nur due verbindliche Bestellung unterschrieben hast? Hier gibt es mehrere Möglichkeiten rauszukommen, wenn es nur eine Bestellung war.
    Wenn im Kaufvertrag lackieren steht, langt austupfen nicht. Hier muss der Händler nachbessern.


    Mein Tipp:
    Mit dem Verkäufer brauchst du schon gar nicht mehr reden- der wollte dich einfach nur über den Tisch ziehen. Als nächstes kommt dann der Verkaufsleiter, wird aber nicht viel besser sein.
    Geh am Montag zum Filialleiter und sprech du ihn auf die Umstände an- das ist der Beste Weg um vielleicht eine Einigung zu erzielen. Das Auto hast du mit deiner Unterschrift auf dem KAUFVERTRAG(?) schon am Dienstag gekauft. Herzlichen Glückwunsch! Es gehört dir!
    Und das ist nun mal so. DU bist geschäftsfähig und wenn DU was unterschreibst ist es bindend.

  • nicht böse gemeint..... wie kannst du ein gebrauchte mit solche mängel kaufen?.....
    bremsen runter, service fällig...... und sogar von autohaus bmw.....
    ich suche auch ein gebrauchte, aber bis jetzt habe ich 6 stück abgelehnt. wir haben uns nicht geeignet..... solche aussagen: das muss der kunde zahlen..... nicht unbedingt...... mir wurde sogar gesagt: es reicht ihnen 4mm profil (an winterreifen!!!!! hallo!!!). so wie so haben wir kein winter..... da habe ich gefragt: würden sie für ihre frau oder tochter so ein auto kaufen?...... und in die nächsten 5 sekunden hat sich von uns verabschiedet....
    und zu verkäufer: der hat ein gute provision, jetzt in dezember. und so wie hoechris geschrieben hat: direkt zum chef..... vielleicht kannst noch etwas retten.... und für zukunft: egal ob auto oder küche: alles schriftlich....

  • MERKE: Nix, aber auch gar nix unterschreiben, bevor nicht alles gerichtet ist. Und wenn, dann zumindest schriftlich vorher im Vertrag festhalten was noch gemacht werden muss. Wenn der Händler das nicht macht, dann Finger weg!!! Spart am Ende viel Ärger und Nerven.



    DAS BÖSE IST IMMER UND ÜBERALL :!: