Garantie auf Teilelackierung?

  • Hallo zusammen,


    04/16 habe ich damals meinen F31 in München abgeholt (gebraucht) und einen "Gutschein" für die Lackierung der Frontschürze erhalten. Hintergrund: Die Front hatte Lackrisse im Bereich der BMW-Nieren und die Lackierer bei BMW-München hatten den Farbton nicht getroffen.


    Ich bin daraufhin also mit dem "Gutschein" zu meinem Händler des Vertrauens und habe das Fahrzeug für 2 Tage zur Neulackierung abgegeben. Leihwagen war damals inklusive.


    Als ich den Wagen dann wieder abgeholt hatte verwunderte es mich schon einmal das nicht ein Kilometer mehr auf der Uhr war (Der Händler hat definitiv keine eigene Lackierkabine) und aufgrund der Farbabweichung bei der Lackierung in München hätte man ja davon ausgehen müssen, dass mein :) den ganzen Wagen zum Lackierer bringt, damit das nicht wieder passiert. Jedenfalls war die Farbabweichung bei der Abholung nicht mehr ganz so schlimm wie von München und für mich akzeptabel. Einige Zeit später bei der Autowäsche wunderte mich der Zustand der Front dann aber doch ein wenig da das einfach nicht wie neu lackiert aussah. Politurreste im Karosseriespalt-Übergang zur Motorhaube erhärteten meinen Verdacht das hier allenfalls beilackiert wurde.


    Nun gut ein Jahr später sieht meine Front aus wie ein Streuselkuchen da überall der Klarlack abplatzt (teils Daumengroße Stellen!). Ich bin seit der vermeintlichen Neulackierung ca. 20.000km gefahren und bin definitiv kein Fahrer der dicht auffährt.


    Nun die eigentliche Frage: Gibt es auf Lackierarbeiten ebenfalls Garantie bzw. hab ich hier in irgend einer weise eine Chance dies zu reklamieren? Die Werkstatt habe ich zwischenzeitlich aufgrund anderer Vorfälle gewechselt weshalb ich dort auch ungern nochmals hin möchte allerdings sehe ich es auch nicht ein dies nun auf eigene Kosten richten zu lassen! Mein Wagen ist EZ 12/12 weshalb es mit Kulanz etc. wohl auch nix mehr wird ?!


    Viele Grüße
    Jochen


    PS: Der "Was zum Teufel....-Thread" ist mir bekannt und im Prinzip schaut das bei meinem genau so aus, nur Flächendeckend auf der ganzen Front. Da die Front ja aber wie gesagt eigentlich schon 2x neu lackiert wurde hätte ich jetzt nicht gedacht dass das Problem weiterhin bestehen darf (da keine automatisierte Lackierung im Werk)

  • Moin,


    das ist kake sowas ...


    Also bei Lackierarbeiten ist das immer so ne Sache ... grundsätzlich hast du die Möglichkeit den Schaden anzufrechen, dies geht bei solchen Arbeiten in der Regel aber nur 6 Monate.
    Da es in deinem Fall aber schon soweit geht, dass der Klarlack abplatzt hat man hier evtl. andere Mittel und Wege, den" Schaden" wieder ordentlich gerichtet zu bekommen.


    Da wird dir allerdings nichts helfen außer den Kontakt zur alten Werkstatt zu suchen und ggf. mit einem Anwalt etc. zu sprechen. Ich kann mir vorstellen,
    da die Laufleistung nach der Rep. relativ hoch ist, hier im Streitfall sogar per Gutachten gearbeitet wird, da die Lackiererei dies auf Steinschläge usw. zurück führen könnte...

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    Hat Kontakte zu Aufbereiter, Lackierer & Autoglaser und Folierer - in Frankfurt / Main (Glaser bietet auch andere Leistungen an)

  • .... Ich kann mir vorstellen, da die Laufleistung nach der Rep. relativ hoch ist, hier im Streitfall sogar per Gutachten gearbeitet wird, da die Lackiererei dies auf Steinschläge usw. zurück führen könnte...



    Naja also ich hatte schon Fahrzeuge mit 200.000km und Erstlackierung die nicht so schlimm aussahen wie mein jetziger dessen Front ja nur 20.000km seit dem Neulack gesehen hat.


    Von daher finde ich das eigentlich ganz und gar nicht abwegig so etwas anzuprangern. Ich werde mal bei meinem aktuellen Händler anfragen ob er mir mal raussuchen kann, was in der Datenbank für arbeiten von 04/2016 vermerkt sind! Ich weiß nun zwar nicht inwiefern sie die Infos rausgeben aber wenn sich daraus ergibt das beim ersten Händler nur Beilackiert wurde geht's direkt zum Anwalt!



    Grüße
    Jochen


  • Es geht nicht um die Laufleistung allgemein, ich meine die gelaufene Leistung zwischen Lackierung und Schadenssichtung, es ist ein Unterscheid ob du 1.000, 5.000 oder 20.000 KM gefahren bist. Zumindestens für die Werkstatt.
    Beim Thema Lackierung, wenn du eine ganze Lackierung "bezahlt" hast, dann kannst du zum Anwalt, aber es kann auch gut sein, das der Händler eine ganze Lackierung beauftragt hat, du aber nur eine Teil/Beilackieren erhalten hast.
    So Sachen habe ich schon oft genug erlebt, einige Lackierer machen sich nicht mehr Arbeit als sie brauchen, rechnen aber gerne den ursprünglichen Aufwand ab ;)


    Problematisch wird es allerdings, da man die Lackdichte bei Kunststoffteilen nicht messen kann bzw. nicht zuverlässig.


    Ich drücke dir allerdings die Daumen !

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  • Ich sehe das größte Problem einfach darin, dass seitdem ein Jahr und 20.000 KM vergangen sind... da kann viel passiert sein in der Zeit... Versuchen mit der Werkstatt zu reden kann man, aber ich würde da nicht zuviele Hoffnungen reinstecken. Ich schätze, da musst Dich tatsächlich rechtlich informieren, was für Möglichkeiten Du noch hättest (wenn überhaupt).