Sitzhöhenverstellung defekt

  • Hallo,
    Bin hier neu hoffe also ich bin hier richtig.
    Folgendes Problem:
    Habe bei meinem F30 316d die manuelle Sitzverstellung drin. Auf der Fahrerseite lässt sich der Sitz aber nicht höhenverstellen, geht also weder hoch noch runter. Hebel kann man normal betätigen aber der Sitz reagiert nicht. Beifahrer Seite funktioniert alles einwandfrei.
    Unterm Sitz konnte ich auch nichts feststellen was irgendwie stören könnte.


    Habe das Auto erst vor ein paar Tagen bei einem Händler gekauft, ist mir bei der Probefahrt nicht aufgefallen da die Sitzhöhe gepasst hat. Gilt für sowas die Gewährleistung? Der Händler meint nämlich nicht.
    Vielleicht kennt sich ja einer damit aus und kann mir sagen woran das liegen könnte und was sowas eventuell in der Reparatur kostet? :/
    Vielen Dank

  • Keine Ahnung wie das andere sehen, aber für mich ist das ein sicherheitsrelevantes Bedienelement.
    Schon in der Fahrschule lernt man doch, daß als erstes die richtige Sitzposition eingestellt werden sollte bevor die Fahrt angetreten werden kann!?


    Ich hätte den Händler mal ganz frech gefragt, wo denn das alles schriftlich aufgeführt ist, was genau unter die Gewährleistung fällt.
    Kann mich da täuschen, aber so schnell würd ich mich da net abspeisen lassen.


    Auch wenn´s bei der Probefahrt gepasst hat, heisst das noch lange nicht, daß nur Du das Auto bewegst.

  • Ja eben, meine Freundin zum Beispiel könnte den Wagen jetzt effektiv nicht fahren, da sitz komplett unten liegt.


    Der Händler ist halt auch 250km von mir entfernt. Ich dachte eigentlich ich fahre hier bei mir zur BMW Werkstatt, lass das richten und schicke ihm die Rechnung. Aber was kann ich machen wenn er dem nicht zustimmt bzw. weiter behauptet dass das nicht unter Gewährleistung fällt und sich weigert dass selber zu richten?

  • Das ist nicht richtig, was die Händler da sagen.
    Wenn das Auto in Deutschland gekauft und erstzugelassen wurde, dann gilt die BMW Gewährleistung von 36 Monaten nach den Angaben im BMW Qualitätsbrief.


    Es ist dabei auch völlig egal, welchem BMW Händler oder Niederlassung der Wagen vorgestellt wird.
    Dieser muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden nicht vorlag. Gelingt ihm das nicht, und das dürfte in den meisten Fällen der Fall sein, muss er den Mangel beseitigen.


    Die Kosten übernimmt die BMW AG im Rahmen der GW-Abrechnung.
    https://www.bmw.de/content/dam…f.asset.1511746132829.pdf


    Ich würde den Händler mit dem Qualitätsbrief konfrontieren und wenn das nicht klappt die Kundenbetreuung in München involvieren. Dort macht man Händler auch schnell Beine.

  • Das mit 36 Monaten wusste ich tatsächlich nicht. Wenn das so ist rufe ich am Montag mal bei dem Händler hier in meiner Nähe gleich mal an und frage wie das aussieht.


    Dann kann mir der Händler bei dem ich den Wagen gekauft wegen diesem Problem erstmal eigentlich gestohlen bleiben.
    Vielen Dank schonmal für die wertvollen Tipps!

  • Oder halt mal nach einem Kostenvoranschlag fragen, natürlich nur wenn der nix kostet. Zumindest weisst Du dann woran es liegt und kannst eventuell für wenig Geld selbst beheben!?
    Aber versuch erst mal was Piwi vorgeschlagen hat und lass uns wissen was rausgekommen ist!

  • Also ich habe bei meiner örtlichen BMW Niederlassung angerufen und wie es aussieht läuft das ganze tatsächlich über die Gewährleistung, die das Auto ja noch einige Monate hat. Hab jetzt einen Termin für Montag bekommen.


    Ich melde mich dann noch einmal nächste Woche mit einem kurzen Update wie das im Endeffekt alles abgelaufen ist.

  • Habe heute meinen Wagen bei BMW abgeholt. Des Rätsels Lösung wer ein 5 Cent Stück was wohl zwischen den Sitzschienen eingeklemmt war. Hab das verbogene Ding auch als Andenken mitbekommen. Sitz geht jetzt wieder einwandfrei allerdings hat mich der ganze Spaß 150€ gekostet für das ein- und ausbauen da das ja nichts mit der Gewährleistung von Bmw zu tun hat.


    Meint ihr ich sollte jetzt den Händler der mir den Wagen verkauft hat kontaktieren damit er die Kosten übernimmt oder stehen da meine Chancen schlecht und ich bleibe auf den Kosten sitzen? Er hat ja jetzt vorab nicht zugestimmt dass ich dass bei der BMW Niederlassung in meiner Nähe reparieren lassen soll..