Beiträge von der metty

    Anwälte sind dafür da Probleme zu lösen die es ohne sie gar nicht gäbe.


    Bevor der Schaden Nichtmals beziffert ist, macht ein Anwalt auch erstmal absolut gar nichts.

    Wirklich aktiv wird der also auch erst wenn die gegnerische Versicherung sich querstellt.

    Glaubst doch nicht wirklich dass es die Versicherung interessiert ob denen du, ein Autohaus oder ein Anwalt schreibt. Angst haben die vor denen nicht - zur Not lassen sie es auf ne Klage ankommen.

    Dann wartest auch lange…

    Durch die Vermessung kannst aber sehr leicht erkennen ob es ein lokales Problem nur auf der verunfallten Seite ist oder ob es auch Auswirkungen auf die Gegenseite hatte. Achs- bzw Spurversatz.

    Sprich ob zB das Lenkgetriebe eine Stauchung hat oder im Aggregateträger komplett verschoben ist.

    Über das Maß der gemessenen Abweichungen vom Soll kann man eher beurteilen wie stark die Beschädigungen sind.


    Wir reden hier von Kosten in Höhe von vielleicht 100€.

    Wäre teurer nur Spurstange und Achsträger zu tauschen um dann erst festzustellen dass mehr im Argen liegt…


    Gutachter die im Auftrag des Händlers arbeiten sind schon sehr pingelig was Schäden und deren Abrechnung angeht. Zumeist nie zu Gunsten der gegnerischen Versicherung.

    Machen lassen und Ergebnis abwarten.

    Zitat


    ICH MÖCHTE EINE ABGASANLAGE UND EINE DOWNPIPE ODER GEÄNDERTE ANSAUGUNG VERBAUEN. WAS MUSS ICH BEACHTEN?

    Alle drei genannten Teile beeinflussen das Geräuschverhalten. Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG/ECE-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei. Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig. Überprüft wird dies primär mit einer Standgeräuschmessung. Wird der in Feld U.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Standgeräuschwert mit einer Toleranz von 5dB(A) eingehalten, so kann davon ausgegangen werden, dass auch das Fahrgeräusch im erlaubten Bereich liegt. Liegt das Standgeräusch über dem erlaubten Wert, so muss mit einer Fahrgeräuschmessung nachgewiesen werden, ob auch das Fahrgeräusch über dem erlaubten Wert liegt. Diese kann im Einzelfall kompliziert und teuer werden. Eine Fahrgeräuschmessung ist bei der Kombination von EG/ECE Abgaskomponenten mit geänderten Ansaugsystemen grundsätzlich notwendig. Weiterhin kann es durch die Kombination der Teile zu einer Leistungssteigerung kommen. Ist dies der Fall, müssen alle hierfür erforderlichen Punkte nach VdTÜV Merkblatt 751 erfüllt werden. Setzen Sie sich daher am besten vor dem Kauf der Teile mit Ihrem TÜV SÜD-Sachverständigen in Verbindung.

    https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/tuning-eintragungen-und-aenderungsabnahmen/tuning-faq