Wenn du den Unfall nicht verursacht hast, kannst du dir den Gutachter aussuchen. Und was der ins Gutachten schreibt muß die Versicherung auch bezahlen abzüglich MWST, wenn du das Auto erstmal nicht reparierst. So ist das bei mir immer gelaufen! Wenn das Auto repariert ist kannst du die MwSt auch noch nachfordern incl Nutzungsausfall für den Zeitraum der Reparatur.
Hat die Versicheruing begründet, warum sie Summe x abzieht? Der Hinweis auf eine andere Werkstatt ist irrelevant, da du dir die selbst aussuchen kannst.
Versuchen es halt immer wieder! Falls sie nicht einlenken hilft nur der Anwalt!
Gruß Mario