Beiträge von 328d


    Siri klappt im Stand wunderbar, bin ich am fahren sagt sie mir bspw. auf die Frage / Aufforderung hin "Google F30" - "ich kann das nicht während du fährst, halte dazu an" oder so in der Art.

    Gleichteilepolitik, Ländervarianten und die kommende Euro6 Pflicht waren bei der damaligen Planung ausschlaggebend m. M. n. Das der 35d keine Duplex Anlage besitzt, ist ja nicht erst seit vorgestern so.


    Aber stimmt dahingehend, das rechts kein Platz ist, da sitzt mein Urintank im 28d :D


    Nein JayKay, das war nicht auf dich persönlich gemünzt - ich wusste auch gar nicht mehr wer das mal hier geschildert hatte (und unter uns, mich hätte das auch natürlich sehr geärgert mit den Krazern). Das Beispiel stand nur sterotypisch für die ganzen Luxusprobleme und Problemchen vieler Ratsuchenden hier, welche sich gerne aufpumpen. Nichts für ungut ;)


    Dem Rest kann ich nur beipflichten - hatte ich noch beim letzten Matthes Treffen mit Mario über die Re-Importwagen Problematik aufgrund eines anderen, minder schweren Falles geredet.

    Das nützt mir nix, da ich den USB gleichzeitig auch noch als Mediensteuerung für mein iPhone nutze (Spotify oder Music App).


    Ich habe ja das NBT verbaut. Ich meine schonmal irgendwo gelesen zu haben, das man die Handyvorbereitung für SnapIn an der
    HU trennen kann und man da noch einen weiteren USB frei hätte.


    Ist das so richtig?


    So:


    [HowTo] USB-Buchse im Handschuhfach Nachrüsten

    Ich denke XetoneX will damit andeuten, dass das Wrack nur zwecks sauberer FIN erworben wurde und das eigentliche Fahrzeug bzw. das meiste davon, aus zweifelhafter Herkunft stammt. Motor / Steuergeräte können aufgrund der darin hinterlegten FIN natürlich auch umgebaut worden sein.


    Ich persönlich würde 1. einen eigenen, unabhängigen Gutachter mit dem Fall betrauen um a) für einen Anwalt die nötige Grundlage zu schaffen und b) die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges für meine eigene Sicherheit bestätigt zu bekommen, dann würde 2. mein Weg zum Fachanwalt führen der die Sachlage prüft. Aus 1. und 2. resultieren mehrere Szenarien, bspw. zu 1. Fahrzeug technisch i. O. und zu 2. keine Handhabe = trotz allem am doch schönen Fahrzeug erfreuen oder ggf. weiter Veräußern. Sollte das Fahrzeug technisch nicht sicher sein, dürfte der Anwalt da wohl Handlungsspielraum haben... ;)