Achtung!
Nach Abschluss der Arbeiten:
- Funktionsprüfung auf Bremsenprüfstand durchführen, um sicherzustellen, dass die Bremsanlage den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
- Probebremsungen bei langsamer Fahrt durchführen, die Wirksamkeit der Bremse kann während der ersten Bremsungen reduziert sein.
- Es dürfen keine übertriebene Gewalt-und Dauerbremsungen zum schnelleren Einbremsen durchgeführt werden.
- Den Kunden darauf hinweisen, dass in den ersten 200 km nach dem Bremsentausch keine mutwilligen Gewaltbremsungen durchgeführt werden dürfen.
- Spiegelanhänger am Innenspiegel befestigen.