Nein das ist wie gesagt nur ein Standard Schreiben mit den Angaben was sich von 2021 zu 2022 ändert (Haftpflich Klasse) und wann Sie die Summe (03.01.2022) abbuchen werden. Keinerlei Angaben zu Kündigungsrechten wegen Erhöhung oder ähnliches.
Und nur weil der Eimer von Haftpflicht Klasse 21 auf 22 Gestuft wurde gleich 200€ (fast 20%) mehr pro Jahr einzufordern ist schon ne Ansage. Mein Bruder fährt einen X4 3l Diesel und der kostet knapp die Hälfte an Beiträgen pro Jahr (590€) bei gleich Prozenten, Region und Schadensfreiheit. Ich seh mich hier vor den Kopf gestoßen weil Ich (unverschuldet) nicht mehr anders Reagieren kann als Theater zu machen.
Grundsätzlich, sobald der Versicherungsbeitrag sich mindestens um 1 Cent erhöht, dabei aber der Versicherungsumfang der gleiche bleibt, hat der Versicherte ein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT und kann den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Beitragsanpassung kündigen... Der 30.11 gilt für die reguläre Kündigung...
Daher, beim Kündigungsbedarf Feuer frei...
P.S.
Mein früherer Nachbar sagte immer:
- R+V - Räuber und Verbrecher....