Du darfst auch nicht vergessen dass es hier auch um Gewährleistung bzw. Gewährleistungsansprüche geht.
Ein Selbstständiger muss beim Verkauf Gewährleistung bieten. Wenn ich ihn an den Händler abgebe hab ich das Problem nicht.
Daher wird sich auch der ein oder andere dazu entscheiden ihn lieber an den Händler, der weniger bezahlt, zu geben anstatt sich mit Gewährleistungsansprüchen rumschlagen zu müssen.
PKW aus dem Betriebsvermögen auslösen mit Wertgutachten (der Gutachtenwert ist ohnehin fast immer deutlich niedriger als der Marktwert), etwaigen Gewinn ggü. Buchwert versteuern und USt. zurück ans FA überführen und Du verkaufst den Wagen als Privatmann. Alles kein Problem.