Du kennst aber schon den Begriff "Gewährleistung" - wenn eine Arbeit gemacht wurde, muss die Werkstatt dafür Gewährleistung übernehmen... Nachdem einmal BMW die Kosten übernommen hat, ist das zwar schön, aber ändert nichts an der Tatsache, dass der Fehler offensichtlich NICHT behoben wurde - da stellt sich für mich überhaupt nicht die Frage einer Kulanzzahlung oder Ablehnung einer solchen nach dem zweiten Versuch sondern das hat die Werkstatt zu übernehmen, wenn sie Dir das Auto als repariert und Fehler beseitigt nach dem ersten mal übergeben hat.
Oder wie sehen das hier die Rechtsexperten?