Das was flip84 schreibt stimmt so nicht mehr ganz.
Man kann mittlerweile die Versicherung mit den SF nicht mehr 1:1 übernehmen.
Es können nur noch die SF angerechnet werden, die man in der Zeit selbst erfahren hätte.
Ausnahme, wie bei mir, du erbst ein angemeldetes Auto, fährst es dann noch 6monate auf den dahin geschiedenen und meldest es dann auf dich um.
Das ist von der Versicherung aber auch nicht korrekt eingestuft.
Normalerweise muss zumindest die SF angerechnet werden, die du selbst erfahren hättest können und das ist seit dem Erhalt des Führerscheins.
Mal bei einer anderen Versicherung beraten lassen.