Ja, genau das meine ich. Der Fahrer muss rechtzeitig mitbekommen, dass nicht schneller gefahren werden darf. Ob man durch den Aufkleber oder eine Meldung im Bordcomputer darauf hingewiesen wird, ist mittlerweile egal. Bis 2018 musste es ein Aufkleber sein, da stand in §36 noch eine entsprechende Formulierung, obwohl manche Hersteller das längst elektronisch konnten.
Streng genommen müsste das Fahrzeug “rechtzeitig vor 210 anfangen zu warnen“. Der Winterreifen-Limiter bei Mercedes tut das z.B. auch. Die Warnfunktkon im F3x ist meine ich ziemlich auf den Punkt.
Hallo,
steht es irgendwo im Gesetz, dass mit den elektronischen Schaltern bei Mercedes und BMW keine Briefmarke geklebt sein muss?
Bei beiden Marken gehen die Warnungen etwas vor. Wenn man also 210 eingestellt hat, dann mucken beide bereits vorher laut meinem Navi.
Ich frage deshalb, weil ich bereits zwei Kontrollen mit den blauen Röcken hinter mir habe und mir nach einer Stunde jeweils mitgeteilt wurde ich bräuchte eine Marke zur Warnung.
Viele Grüsse