Alles anzeigenHa witziger Zufall. Ich wurde gestern kontrolliert und ich muss meinen Frontsplitter abbauen. Erstens habe ich nicht den kleinen Flügel von M-Performance und zweitens ist das mit einer Tieferlegung nicht mehr zulässig.
Dann hab ich mich bei BMW und TÜV schlau gemacht (weil ich schon 6 Jahre so herumfahre).
Den Frontsplitter musst du vorher zum TÜV bringen, genauso wie auch die Hecklippe damit die jeweils ein Foto von dem Sticker machen können (die befinden sich auf der Innenseite).
Danach unverzüglich dran bauen und wieder beim TÜV erscheinen damit die dir das so eintragen.
Das mit den flexiblen Teilen stimmt leider auch nicht so ganz. Der Splitter zählt nicht zu einem flexiblen Teil. Darunter zählen eher diese Gummilippen die man sich anpappen kann.
Musste ich schmerzlich feststellen als der TÜV mit einem 8x8 Kantholz um die Ecke kam und das nicht drunter gepasst hat.
Ohjee, also als ich die Originale M Performance Teile montiert habe war mein Auto alles noch im Serienzustand, daher habe ich es auch nicht eintragen lassen. Nach der Tieferlegung hat mir mein Service Partner folgendes mittgeteilt das die Lippe durch die Tieferlegung nicht mehr die entsprechende zulassung hat. Er hat quasi gebittet die Lippe und die Seitenschweller ect. per Einzelabnahme einzutragen. Das werde ich dann auch demnächst tun. Habe sogar vor Montage, noch die Teilenr von der Lippe und Spoiler abfotografiert. ![]()