M Performance Parts Frontspoiler 4er F36 zulassung mit Tieferlegung?

  • Hallo zusammen, ich hatte vor kurzem TÜV AU gehabt, habe es über mein Service Partner machen lassen, nun der TÜV Prüfer hat bei der ersten Prüfung folgendes bemängelt, dass ich kein Nachweis habe zu der Frontlippe, Heckspoiler, Seitenschweller und sogar die M Sicherheitsgurten die Abwerk montiert ist. :D

    Bei der zweiten Besuch, habe ich alle Unterlagen bereitgestellt und vorgelegt. Mein Service Partner hat mir gesagt, dass ich die Frontlippe per Einzelabnahme eintragen soll, weil mein Fahrzeug nicht Serie ist bzw. tiefergelegt. Die Plakette hat der Prüfer mir zwar gegeben, aber das Problem ist, habe für die Originale M Performance Teile keine ABE oder Teilegutachten oder sonstiges. Die M Performance Teile ist doch für mein Fahrzeug bereits homologiert und ist doch ohne Eintragung zulässig?!


    Ist das wirklich so, wenn man eine Tieferlegung hat, dass die M Performance Teile danach nicht mehr zulässig ist?

    Hat da jemand Erfahrung? :thumbsup:


    Danke euch schonmal :)

  • Wenn es deine Bodenfreiheit z.b. beeinflusst ja. Denn durch die Tieferlegung hat sich diese ja schon verändert gegenüber serie. Und homologiert wird nur mit Fahrzeugen ab Werk.

  • Wenn es deine Bodenfreiheit z.b. beeinflusst ja. Denn durch die Tieferlegung hat sich diese ja schon verändert gegenüber serie. Und homologiert wird nur mit Fahrzeugen ab Werk.

    Gut zu wissen, werde es dann am besten per Einzelabnahme eintragen lassen :)

    Laut meine Messung habe ich in der Mitte ca 7,5 cm Bodenfreiheit, sollte eigentlich auf einer geraden Straße mal nochmal nachmessen :)

  • Soweit ich im Kopf habe muss die Bodenfreiheit zu flexiblen teilen 7cm betragen. Von daher biste ja drin.