Beiträge von myfxp

    Btw. hab gerade folgendes bei google gefunden: [...]


    Das ist ja alles richtig und gut und schön, bezieht sich IMO aber eben nicht auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die nur unter bestimmten Umständen (hier: Nässe) gilt. Dieser (Sonder-)Fall wird dort schlicht nicht behandelt.


    Anyway, bin gespannt, wie sich der Freund von Dzeko (Eigentümer der drei Fahrschulen in Ffm.) äußern wird - wobei die Eigenschaft "Eigentümer" jetzt auch nicht zwingend soviel aussagt, sofern der Eigentümer nicht gleichzeitig auch ausgebildeter Fahrlehrer ist. 'Ne Fahrschule "kaufen" bzw. "besitzen" kann ich auch. ;)


    Mein Verständnis wieso wir in D-Land 278 und 282 haben: 278 hebt eine vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf [...], 282 hebt alle Begrenzungen auf, Überholverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen etc.


    Das ist klar und sollte jeder wissen, wurde hier aber auch nie in Frage gestellt.

    jedenfalls würde ICH


    1. niemals einen Airbag flicken und
    2. niemals einen geflickten Airbag benutzen


    das Teil ist ein HÖCHSTSICHERHEITSTEIL und kann dir den Arsch retten
    keine Ahnung was du da gekauft hast, ich würde zurückgeben


    Würde ich ja auch - weil ich dafür bezahlt habe und es dann gefälligst auch funktionieren soll.


    Aber um dem Ganzen mal die Schärfe zu nehmen: "Früher", in meinem Fall Anfang der '80er, gab's überhaupt keine Airbags - jedenfalls nicht in den Autos, die man sich leisten konnte (und noch früher schon mal gar nicht). Und mein erstes eigenes Auto war immerhin ein flatschneuer Golf GTI I Pirelli für 20k DM.


    [Blockierte Grafik: http://www.auto-news.de/webcore/data/content/Auto_ClickTrick_STD/24082_1238592701269.jpg]


    Kein Airbag - ich hab trotzdem überlebt. :hurra:


    Aber gut - damals ist man ja auch noch Fahrrad ohne Helm gefahren, konnte Kippen am Automaten ziehen und bei 'ner Flasche Bier hat am Büdchen (so nennt man hier "Kiosk") auch keiner nach dem Alter gefragt. Es gab auch noch keine Islamisten, die einem das Leben zur Hölle gemacht haben.


    War irgendwie 'ne schönere Zeit, aber das ist ein anderes Thema. ;(

    Also hier bei uns wo denn mal solche Schilder stehen, werden "XX bei Nässe" auch von einem "Aufgehoben XX bei Nässe" beendet.


    Ich fürchte, ich muß die Strecke echt nochmal abfahren. Aber ich bin ziemlich sicher, daß bei der Aufhebung von 80 km/h kein Zusatz "bei Nässe" vorhanden war. Den ich aber auch für entbehrlich halte, weil ja klar ist, daß die 80 km/h nur bei Nässe gegolten haben.

    Ich hatte damals(tm) noch gelernt das Schilder die Aufheben immer alles aufheben [...]


    Echt? Kannst Du mir diese Fahrschule vermitteln, da würde ich gerne nochmal 'ne Nachschulung machen. ;)


    Im Ernst: Schilder heben nach meiner Kenntnis natürlich immer nur das auf, was vorher durch ein anderes Schild auch beschränkt wurde. Beispiel: Du fährst auf 'ner AB mit Tempolimit 100 km/h, zusätzlich kommt irgendwann ein Schild Überholverbot (Zeichen 276). Dies wird dann etwas später mit Zeichen 280 wieder aufgehoben. Und das soll dann - entsprechend Deiner Regel "Schilder die aufheben heben immer alles auf" - wirklich alles aufheben?


    Ich denke eher, es wird nur das Überholverbot aufgehoben. So wie das Zeichen 278 nur die vorherige Beschränkung auf 80 km/h (bei Nässe) aufhebt, aber nicht das generelle (und immer noch geltende?) Limit von 130 km/h.


    Aber sicher bin ich mir da auch nicht, deshalb das Fragezeichen in der Klammer...


    Jedenfalls kenne ich nur ein Schild, das wirklich alles (zumindest alle Streckenverbote) aufhebt - Zeichen 282:


    [Blockierte Grafik: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/03/Zeichen_282.svg/180px-Zeichen_282.svg.png]


    Aber eben auch nicht alles (ein Parkverbot z.B. nicht).